Risikolebensversicherung für Familie - Kinder und Partner im Todesfall absichern

Risikolebensversicherung/Todesfallabsicherung Ehepartner, Familie und Kinder

Da es von gesetzlicher Seite oft nur unzureichende bis keine finanzielle Unterstützung für die Hinterbliebenen im Todesfall eines Familienmitglieds gibt, führt in der Regel kein Weg an einer Risikolebensversicherung vorbei.

Gerade junge Familien, welche beispielsweise ein Kind erwarten und andere finanzielle Verpflichtungen eingehen, machen sich in solchen Situationen oft das erste Mal in ihrem Leben Gedanken, wie die finanzielle Situation in ihrem Todesfall für die Hinterbliebenen aussehen würde.

Die Risikolebensversicherung (auch Todesfallversicherung oder Sterbeversicherung genannt) sorgt dafür, dass die Hinterbliebenen im Todesfall einer bestimmten Person (z.B. eines Elternteils) eine zuvor vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt bekommen.
Im Idealfall können die Hinterbliebenen dann zumindest finanziell gesehen ein sorgenfreies Leben führen.

In diesem Artikel wollen wir nicht auf Sorgerechtsverfügung oder ähnliche Themen eingehen, sondern primär die finanzielle Absicherung deiner Familie und Kinder mit Hilfe einer sogenannten Risikolebensversicherung behandeln.

Wir möchten dir in diesem Artikel anhand von Kundenbeispielen verdeutlichen, auf welche Punkte du beim Abschluss einer solchen Versicherung unbedingt achten solltest und warum wir der Aufarbeitung der Vorerkrankungen so viel Bedeutung beimessen. Wir zeigen dir, welche Versicherungen "vereinfachte Gesundheitsfragen" anbieten und wie das ideale Vorgehen beim Abschluss einer solch wichtigen Versicherung aussehen kann.

Bevor wir in unsere Beratungspraxis eintauchen, wollen wir noch kurz auf die unterschiedlichen Fälle eingehen, aus welchem Grund eine Risikolebensversicherung für eine Familie so sinnvoll ist.

 

Wann ergibt eine Risikolebensversicherung für die Familie Sinn?

Die Stiftung Warentest/Finanztest hat eine ähnliche Meinung wie wir und äußert sich folgendermaßen „Wer für Kinder sorgt, braucht eine Risikolebensversicherung – ob junge Familie oder Alleinerziehende.“

Je nach familiärer Situation sollte man jedoch individuelle Entscheidungen treffen und dabei auch die Leistungen vom Gesetzgeber vor Augen haben. Aus diesem Grund haben wir drei Beispielszenarien skizziert, die einen Eindruck davon vermitteln sollen, wie unterschiedlich der Absicherungsbedarf sein kann.

 

1. Beispiel - Verheiratetes Paar mit Kind

Wenn du mit deinem Partner oder deiner Partnerin bereits verheiratet bist, würde die hinterbliebene Person im Falle deines Todes eventuell eine Witwen- oder Witwerrente erhalten, und euer Kind eine Waisenrente.

Diese Leistung wird aus der gesetzlichen Rentenversicherung erbracht. Die Höhe der Auszahlung hängt unter anderem vom Einkommen ab.

Für den Erhalt der Witwen- oder Witwerrente müssen gewisse Vorgaben erfüllt sein. Neben Wartezeiten muss eine grundsätzliche Rentenversicherungspflicht bestehen. Gerade bei Selbstständigen, die sich von der Rentenversicherung befreien lassen, kann die Rente aufgrund geringer Einzahlungszeiten sehr niedrig ausfallen. Trotz Witwen/Witwerrente entsteht in den meisten Fällen eine große Versorgungslücke, da die Leistungen die täglichen Ausgaben oft nicht decken können.


Um ein Gefühl für die Witwenrente zu bekommen: Im Jahr 2022 belief sich der durchschnittliche Zahlbetrag einer Witwenrente in Deutschland auf etwa 734 Euro im Monat. Der Betrag einer Witwerrente war noch deutlich geringer. Wie du erkennen kannst, ist die Absicherung, von gesetzlicher Seite aus betrachtet, recht gering.

Auch wenn die Witwen- oder Witwerrente eine gewisse Höhe hat, solltest du dir immer die Frage stellen, inwieweit du im Todesfall deines Partners oder deiner Partnerin noch deiner beruflichen Tätigkeit nachgehen kannst. Vermutlich musst du dich dann noch intensiver um die Erziehung deines Kindes oder deiner Kinder kümmern, was wiederum finanzielle Einbußen mit sich bringt, da du weniger Zeit in deinem Beruf arbeiten kannst. Hierzu haben wir im weiteren Verlauf des Artikels noch ein Kundenbeispiel für dich.

Daher macht es in jedem Fall Sinn, eine eigenständige Risikolebensversicherung für beide Elternteile abzuschließen.

 

2. Beispiel - Unverheiratete Paare mit Kind

Wie bereits erwähnt, ist es üblicherweise ratsam, dass sich beide Elternteile gegenseitig finanziell absichern. Wenn beispielsweise der Hauptverdiener verstirbt, kann die Auszahlung aus der Risikolebensversicherung dem überlebenden Elternteil helfen, die Familie weiterhin zu versorgen.

Bei unverheirateten Paaren mit oder ohne Kind ist es sogar noch wichtiger, dass sie jeweils eine Risikolebensversicherung abschließen, da hier keine Witwen- oder Witwerrente in Aussicht gestellt wird.

Grundsätzlich steht nur verheirateten Paaren eine solche Rente der gesetzlichen Rentenversicherung im Todesfall zu. Daher solltet ihr euch, wenn ihr unverheiratet seid, "noch ein wenig höher" versichern, da die Risikolebensversicherung vermutlich die einzige finanzielle Hilfe im Todesfall sein wird.

 

3. Beispiel - Alleinerziehendes Elternteil

Insbesondere Alleinerziehende haben einen sehr hohen Bedarf an finanzieller Absicherung, da sowohl die Kindererziehung als auch das Arbeitseinkommen in vielen Fällen von nur einer Person abhängen.

Wenn der Partner oder die Partnerin zudem aus finanziellen Gründen seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommen kann, ist nicht nur die finanzielle Situation des Elternteils, sondern auch die des Kindes angespannt. Wenn dann auch noch der alleinerziehende Elternteil versterben sollte, wird die finanzielle Zukunft des Kindes extrem ungewiss.

Daher empfiehlt es sich für alleinerziehende Elternteile dringend, eine Risikolebensversicherung abzuschließen und dabei beispielsweise das Kind als Begünstigten im Todesfall (auch Bezugsberechtigter genannt) zu wählen. Auf diesen letzten Punkt werden wir im weiteren Verlauf des Artikels noch näher eingehen.

 

Risikolebensversicherung nur für einen Elternteil?

Ab und zu erhalten wir Anfragen von Familien, bei denen der konkrete Wunsch besteht, eine Risikolebensversicherung für den Hauptverdiener/Hauptverdienerin abzuschließen.

Wir weisen im Zuge unserer Beratung gleich zu Beginn darauf hin, dass auch das finanzielle Szenario im Todesfall der anderen Person berücksichtigt werden sollte. Diesen Punkt haben wir bereits im obigen Teil angeschnitten, wollen diesen aber nochmal anhand eines Beispiels verdeutlichen, wie die Situation einer Kundenanfrage bei uns ausgesehen hat.

Anfrage Online Beratung Risikolebensversicherung 750.000 €

Eine junge Familie mit zwei Kindern bat um den Abschluss einer Risikolebensversicherung. Der Hauptverdiener war der Mann, die Frau hat sich um die Erziehung der beiden noch jungen Kinder gekümmert.

Neben der grundlegenden Absicherung der Familie bestand auch noch eine Immobilienfinanzierung. Die monatlichen Kosten der Familie lagen bei knapp 5.000 €.
Geplant war, eine Risikolebensversicherung in Höhe von 750.000 € für die kommenden 30 Jahre abzuschließen.

Falls der Mann frühzeitig versterben sollte, so hat die Frau genügend Kapital, um die Darlehensraten für das Haus zu bezahlen und zugleich den Kindern noch eine gute Ausbildung zu finanzieren.

Die Überlegungen klangen sehr plausibel, was jedoch noch gefehlt hat, war die Berücksichtigung des Todesfalls der Frau.

Auf diesen Punkt wollen wir im folgenden Teil des Artikels eingehen und dir zeigen, wie die Familie die Laufzeit und die Höhe der Risikolebensversicherung ermittelt hat.

 

Risikolebensversicherung wie hoch und wie lange absichern?

Die Frage nach der idealen Höhe und Laufzeit der Versicherung ist nicht einfach zu beantworten und hängt von den unterschiedlichen familiären Situationen ab.
Bleiben wir einfach bei dem Beispiel der oben genannten Familie und schlüsseln die Kalkulation anhand dessen auf.
Dieses Beispiel war auch für uns sehr gewinnbringend, denn die Familie bat um ein Feedback ihrer Kalkulation, welche sie mit uns geteilt haben. Dadurch können wir dir die Infos „aus erster Hand“ präsentieren.

Angenommen, der Mann in unserem Beispiel würde versterben. Seine hinterbliebene Frau müsste sich dann verstärkt um die Erziehung der beiden Kinder sowie um die alltäglichen Aufgaben kümmern. Dadurch hätte sie weniger Gelegenheit, zu arbeiten und somit Einkommen zu generieren.

Durch den Todesfall fällt das Haushaltseinkommen deutlich niedriger aus. Die Auszahlung einer Witwenrente würde in diesem Fall zwar greifen, da das Paar verheiratet ist, jedoch bleiben in jedem Fall deutlich weniger finanzielle Mittel.

 

1. Situation: Ehemann verstirbt

Die Fragen hinsichtlich der Ermittlung der passenden Höhe und Laufzeit sahen folgendermaßen aus:

 

1. Individuellen Absicherungsbedarf kalkulieren:

Zuerst wurde überlegt, welcher Betrag im Todesfall des Mannes zusätzlich monatlich benötigt wird. Centgenau kann eine solche Kalkulation nicht erfolgen, daher wurden grobe und aufgerundete Daten verwendet.

Für die Lebenshaltungskosten, die Erziehung und Versorgung der Kinder, die Instandhaltung der Immobilie sowie die Nebenkosten und die Darlehensrate an die Bank kam eine monatliche Summe von 3.500 € zusammen.

Durch die Witwenrente, welche in diesem Fall defensiv gerechnet voraussichtlich 1.400 € betrug, würde es für die hinterbliebene Frau zu einer Unterdeckung von 2.100 € pro Monat kommen.

 

2. Individuelle Vertragslaufzeit kalkulieren.

Im zweiten Schritt hat sich die Familie Gedanken gemacht, wie lange dieses Szenario abgesichert werden soll. Dabei spielt die finanzielle Unterstützung der Kinder und auch der Kreditvertrag eine entscheidende Rolle.

Das Ehepaar entschied sich für eine Laufzeit von 30 Jahren, da ihre beiden Kinder noch recht jung waren und der Immobilienkredit erst vor wenigen Monaten abgeschlossen wurde. 

Hinweis: Natürlich kann es auch sein, dass die Kinder bereits mit 20 Jahren auf eigenen Beinen stehen, aber beachte bitte, dass beispielsweise ein Studium ebenfalls Geld kostet und dies in vielen Fällen erst mit dem 20. Lebensjahr beginnt.

 

3. Laufzeit und Höhe der Risikolebensversicherung festlegen

Im dritten Schritt wurde die kalkulierte Unterdeckung von 2.100 € pro Monat (25.200 € pro Jahr) mit den Jahren multipliziert, in denen die Absicherung bestehen soll – in diesem Beispiel 30 Jahre. Demnach ergab sich die Versicherungssumme in Höhe von 756.000 €, welche dann auf 750.000 € abgerundet wurde.

 

Hinweis: Die monatlichen Beiträge für diesen Versicherungsschutz hängen von einer Vielzahl von Faktoren ab, darunter das Einstiegsalter, der Beruf, die Laufzeit und der Gesundheitszustand der versicherten Person.


Ganz wichtig: Wir empfehlen in nahezu allen Fällen die Risikolebensversicherung mit einer konstanten Versicherungssumme zu vereinbaren. Eine linear fallende Versicherungssumme ist zwar preiswerter, stellt aber oft eine unzureichende Absicherung dar, da sich die Versicherungssumme bei dieser Variante nach und nach reduziert und im Leistungsfall deutlich zu gering ausfällt. Zudem wird oftmals, wie auch in unserem Beispiel, die Inflation nicht berücksichtigt. Aufgrund des Kaufkraftverlustes solltest du hier eher ein wenig offensiver kalkulieren und tendenziell eine höhere Versicherungssumme abschließen.

In einem separaten Blogartikel kannst du dir die „Unterschiede der konstanten und linear fallenden Versicherungssumme“ gerne genauer vergegenwärtigen.
Kommen wir nun zu den Überlegungen der Familie, wie die Situation im Todesfall der Frau aussehen würde.

 

2. Situation: Ehefrau verstirbt

Wie aus der Anfrage hervorgeht, hat sich die Familie im ersten Schritt auf die Absicherung des Todesfalls des Mannes konzentriert, war aber auch offen für Vorschläge und die Erfahrungen unsererseits.

Auch wenn der Mann aktuell ein hohes Einkommen erzielt, so sollte an dieser Stelle nicht vergessen werden, dass dies damit einhergeht, dass der Mann sich weniger um die Erziehung der Kinder kümmert und mehr um die Arbeit. Wenn die Frau versterben sollte, müsste der Mann die Erziehung der Kinder übernehmen, könnte dementsprechend weniger arbeiten und hätte vermutlich ein deutlich geringeres Einkommen. Das würde im Ernstfall auch beim Mann eine finanziell angespannte Situation auslösen. 

Auch hier wurde die im vorherigen Teil des Artikels erwähnte Kalkulation angewandt. Diese nehmen wir an dieser Stelle nicht erneut vor. Das Ergebnis der Kalkulation ergab, dass das Paar zusätzlich eine Risikolebensversicherung in Höhe von 400.000 € auf den Todesfall der Frau abschließen sollte. Die Laufzeit sollte in diesem Fall ebenfalls 30 Jahre betragen. 

Wichtig: Egal, ob du der Alleinverdiener der Familie bist oder ob ihr euch die Arbeit teilt und beide reduziert arbeiten geht, solltest du ein paar Punkte beachten. Auch wenn du meinst, dass du mit deinem Einkommen aktuell alles „stemmen“ kannst, so solltest du dir immer die Frage stellen, wie die Betreuung der Kinder im Todesfall von einem von euch aussehen würde. Vermutlich kann der oder die Hinterbliebene seiner Arbeit nicht mehr in gewohnter Form nachkommen oder, wenn doch, muss wahrscheinlich wesentlich mehr Geld für die Betreuung der Kinder ausgegeben werden.

 

Bei der Bestimmung der Absicherungshöhe und Laufzeit solltest du neben den bereits genannten Punkten auch eine entscheidende Überlegung berücksichtigen. Im Falle des Ablebens eines Partners und der daraus resultierenden Einschränkung der beruflichen Tätigkeit kann es sein, dass weniger Beiträge in die Rentenkasse fließen. Dies könnte zur Folge haben, dass die ohnehin knappe gesetzliche Rente potenziell noch niedriger ausfällt.

Um der Altersarmut entgegenzuwirken, kann auch die Berücksichtigung dieses Punktes eine bedeutsame Rolle spielen.‍

Weitere Kundenbeispiele findest du im Artikel "Laufzeit und Höhe der Risikolebensversicherung ermitteln".

Schließen wir mit unserem Beispiel und der Kalkulation der Höhe und Laufzeit der Risikolebensversicherung ab und widmen uns einem überaus bedeutsamen und etwas zeitaufwendigerem Thema.
Die Rede ist von den Gesundheitsfragen einer Risikolebensversicherung. Was es damit auf sich hat und wie unsere Beratungsphilosophie beim Abschluss einer solch wichtigen Versicherung aussieht, zeigen wir dir in den kommenden Abschnitten. Mit Hilfe unseres Beratungsablaufs kommst auch du Schritt für Schritt zu deinem Versicherungsschutz für deine Hinterbliebenen.

 

Die Gesundheitsfragen einer Risikolebensversicherung

Die Gesundheitsfragen einer Risikolebensversicherung werden von uns als "das Fundament einer Risikolebensversicherung" bezeichnet.

Bevor wir auf die vereinfachten Gesundheitsfragen bei der Geburt eines Kindes eingehen, beginnen wir mit den "herkömmlichen" oder "normalen" Gesundheitsfragen, die bei Antragsstellung einer jeden Risikolebensversicherung wahrheitsgemäß ausgefüllt werden müssen.

Anhand dieser Fragen prüft die Versicherung, ob sie dich auch versichern kann und will. Die unterschiedlichen Versicherungen haben unterschiedliche Annahmerichtlinien und Gesundheitsfragen. In unserem Artikel "Gesundheitsfragen Risikolebensversicherung" sind wir intensiv auf die Qualität der gestellten Fragen eingegangen und haben uns kritisch damit auseinandergesetzt. 

Um dir einen Eindruck davon zu vermitteln, wie diese Fragen ausgestaltet sind, stellen wir dir im Folgenden einen Ausschnitt der Gesundheitsfragen der Hannoverschen Risikolebensversicherung bereit.

Gesundheitsfragen Hannoversche Risikolebensversicherung

Auf die Qualität der Gesundheitsfragen der Hannoverschen sind wir in einem separaten Artikel eingegangen. Die Fragen reichen im ambulanten Bereich 5 Jahre zurück.

Du solltest die Fragen auf keinen Fall auf die leichte Schulter nehmen, da eine fehlerhafte Beantwortung im schlimmsten Fall zur Verweigerung der Auszahlung seitens der Versicherung führen kann. Wie du dir die Sicherheit der Beantwortung der Gesundheitsfragen im Voraus holen kannst, erfährst du in den letzten Abschnitten des Artikels.

Nun kann es schon mal vorkommen, dass der ein oder andere zahlreiche Vorerkrankungen in den vergangenen Jahren hatte oder man sich nicht mehr an alle Erkrankungen erinnert. In einem solchen Fall können vereinfachte Gesundheitsfragen Abhilfe schaffen. Diesem Thema widmen wir uns im folgenden Artikel und stellen dir drei Anbieter und deren Gesundheitsfragen vor.

 

Vereinfachte Gesundheitsfragen bei Geburt eines Kindes für junge Familien

Einige Versicherer bieten die Möglichkeit, nach der Geburt eines Kindes eine Risikolebensversicherung mit nur wenigen Gesundheitsfragen abzuschließen. Dabei müssen je nach Versicherung bestimmte Rahmenbedingungen beachtet werden, die wir dir gleich vorstellen werden. Allerdings bieten nicht alle Versicherungen vereinfachte Gesundheitsfragen an. In den letzten Jahren haben wir jedoch festgestellt, dass immer mehr Anbieter offen für solche Optionen sind. Dabei sollte man sich jedoch in jedem Fall die Fragen und deren Zeiträume genau anschauen, um sicherzustellen, dass sie zu einem passen.

Teilweise haben wir Anfragen von Personen erhalten, die aufgrund unserer Blogbeiträge recherchiert haben und uns gezielt angeschrieben haben, dass "Versicherung X" aufgrund der vereinfachten Gesundheitsfragen für sie ideal sei und hier der Abschluss der Versicherung bevorzugt werden sollte.

Schauen wir uns unser erstes Beispiel an.

1. Europa Versicherung - vereinfachte Gesundheitsfragen

Um die vereinfachten Gesundheitsfragen bei Geburt eines Kindes zu nutzen, müssen die folgenden Voraussetzungen feststehen:


  • Die zu versichernde Person hat das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet
  • Die zu versichernde Person wird Mutter oder Vater (Elternteil) eines eigenen Kindes durch Geburt oder Adoption oder ist in den letzten sechs Monaten Mutter oder Vater geworden
  • Die beantragte Versicherungssumme beträgt maximal 600.000 € inklusive Vorversicherungen bei der EUROPA Lebensversicherung AG (gilt auch bei einer Mehrlingsgeburt). Eine Aufteilung der Versicherungssumme auf die Elternteile ist möglich
  • Der BMI (Body Mass Index) der zu versichernden Person beträgt maximal 30. Ist die zu versichernde Person bei Antragstellung schwanger, ist für sie ihr Gewicht vor der Schwangerschaft maßgebend
  • Eine Kopie des Mutterpasses (bei Antragstellung während der Schwangerschaft) oder eine Kopie der Geburtsurkunde bzw. eines entsprechenden Nachweises über die Adoption (bei Antragstellung nach Geburt bzw. Adoption) ist dem Antrag beigefügt
  • Die Fragen 2 und 3 müssen wahrheitsgemäß mit "nein" beantwortet werden - ansonsten kann der vereinfachte Antrag nicht genutzt werden
vereinfachte Gesundheitsfragen Europa Risikolebensversicherung

Neben den oben aufgeführten Fragen wird noch nach risikorelevanten Hobbys, dem Rauchverhalten und privat oder beruflich erhöhten Gefahren gefragt.


Die verkürzten Gesundheitsfragen der Europa Versicherung schienen auf dem ersten Blick sehr fair zu sein. Wir sehen diese allerdings ein wenig kritisch, wie auch schon im Artikel "Gesundheitsfragen Europa Versicherung" erläutert wurde. Speziell die Fragestellung nach "Beschwerden" in den vergangenen 2 Jahren bereitet uns ein wenig Bauchschmerzen.

Die Einhaltung des BMI, welcher nicht über 30 sein darf, finden wir ebenfalls ein wenig streng und nimmt dem ein oder anderen die Möglichkeit, hier den passenden Schutz zu finden.
Positiv zu bewerten ist die hohe Absicherungsmöglichkeit von 600.000 € als konstante Variante. Leider sind die Untersuchungsgrenzen bei der Europa Versicherung recht gering. Ohne ein ärztliches Zeugnis ist die Versicherungssumme auf 400.000 € begrenzt.
Kommen wir zu unserem zweiten Kandidaten.

 

2. Hannoversche Versicherung – vereinfachte Gesundheitsfragen

Auch bei der Hannoverschen Versicherung gelten gewisse Voraussetzung, um die vereinfachte Gesundheitsprüfung nutzen zu können. ‍

Die Eckdaten:

  • Die Risikolebensversicherung dient der Familienabsicherung bei Geburt oder Adoption eines Kindes
  • Der Antrag kann innerhalb von 6 Monaten nach der Geburt oder Adoption eines Kindes gestellt werden
  • Ein entsprechender Nachweis ist bei Antragsstellung einzureichen (z.B. Geburtsurkunde oder Adoptionsbescheinigung)
  • Die versicherte Person ist Elternteil des Neugeborenen/Adoptivkindes
  • Der Todesfallschutz beträgt maximal 300.000 € einschl. Vorversicherungen bei der Hannoverschen aus den letzten 5 Jahren
  • Das Eintrittsalter der versicherten Person beträgt maximal 45 Jahre
vereinfachte Gesundheitsfragen Hannoversche Risikolebensversicherung

Wichtig: Sobald eine der Fragen nicht mit „Nein" beantwortet werden kann, ist der normale Antrag mit vollständiger Gesundheitsprüfung zu verwenden.


Die ersten beiden Fragen finden wir recht gut gestellt. Hier wird gezielt nach Erkrankungen gefragt, die in den letzten 2 Jahren festgestellt wurden.

Die Frage 3 bietet leider wieder ein wenig Interpretationsspielraum und man wird zu einer Eigendiagnose gezwungen. Hier wird nach „Gesundheitsstörungen oder Beschwerden“ der letzten 3 Monate gefragt. In unserem Artikel „Gesundheitsfragen Risikolebensversicherung“ haben wir uns unter anderem dieser Fragestellung gewidmet und kritisch geäußert. Dennoch muss man festhalten, dass die Frage lediglich 3 Monate zurückreicht und somit im Gesamtkontext weniger ins Gewicht fällt.

Die Aktion der Hannoverschen ist eine gute Gelegenheit, eine Risikolebensversicherung zu erhalten, wenn man in der Vergangenheit gewisse Vorerkrankungen gehabt hat.

 

3. Dortmunder Versicherung - vereinfachte Gesundheitsfragen

Bei der Dortmunder Versicherung erhältst du unter den folgenden Voraussetzungen die Möglichkeit, eine Risikolebensversicherung mit besonders wenigen Gesundheitsfragen abzuschließen.
Die Eckdaten:

  • bis 45 Jahre und max. 400.000 € Todesfallsumme
  • Bei Familiengründung: Die versicherte Person ist in den letzten 6 Monaten Mutter oder Vater geworden oder hat ein Kind adoptiert
  • Geburts-/Adoptionsurkunde des Kindes ist als Nachweis einzureichen‍
vereinfachte Gesundheitsfragen Dortmunder Risikolebensversicherung

Wichtig: Beantwortest du eine Frage mit „ja“, so kann dennoch eine anonyme Risikovoranfrage auf Basis der vereinfachten Gesundheitsfragen gestellt werden. Das ist ein enormer Vorteil der Dortmunder. Bei den meisten Aktionen anderer Anbieter ist bei einer „ja“ Antwort der normale Fragebogen notwendig und der vereinfachte kann nicht mehr angewandt werden.

Die Dortmunder Versicherung ist einer unserer Favoriten im Bereich der Risikolebensversicherungen, da die Gesundheitsfragen sehr verständlich sind und wenig Spielraum für Interpretationen zulassen. Das hilft nicht nur uns, sondern verschafft unseren Kunden/-innen auch ein gutes Gefühl hinsichtlich der wahrheitsgemäßen Beantwortung der Gesundheitsfragen. Somit kann man sichergehen, dass im Leistungsfall für die Hinterbliebenen keine Probleme auftreten und die Versicherung die Versicherungsleistung auszahlen wird.

Wie du anhand der Beispiele erkennen kannst, besteht im Zuge der Geburt eines Kindes für dich die Möglichkeit, eine Risikolebensversicherung mit nur wenigen Gesundheitsfragen abzuschließen. Gerade dann, wenn du bestimmte Vorerkrankungen hast und ansonsten nur schwer einen normalen Versicherungsschutz erhalten würdest, eröffnet dir diese Option neue Wege.

Wenn du nur wenige und "unspektakuläre" Vorerkrankungen vorzuweisen hast, kannst du auch den herkömmlichen Antragsweg wählen und die üblichen Gesundheitsfragen nutzen. Dabei hast du oft den Vorteil, dass die Beiträge aufgrund der größeren Auswahl an Anbietern günstiger ausfallen können, da nicht alle Versicherer Aktionen bei Geburt eines Kindes anbieten.

 

Hohe Versicherungssummen abzusichern – hier ist Vorsicht geboten.

Bevor wir näher darauf eingehen, wie unsere Beratungsphilosophie aussieht und welchen Beratungsablauf wir verfolgen, möchten wir im Zusammenhang mit den Gesundheitsfragen noch auf einen sehr wichtigen Punkt hinweisen.

Möchtest du eine hohe Versicherungssumme für deine Kinder oder Hinterbliebenen absichern, so kann es dazu kommen, dass die zuvor thematisierten „vereinfachten“ oder „normalen“ Gesundheitsfragen nicht mehr ausreichend sind und du dich einer ärztlichen Untersuchung mit anderen Gesundheitsfragen unterziehen musst.

Diese Untersuchung ist jedoch mit Vorsicht zu genießen, da neue Erkenntnisse ans Tageslicht kommen können und die Gesundheitsfragen teilweise sehr ungünstig und nicht unbedingt kundenfreundlich gestellt werden.

Hier ein kleiner Auszug:

Dies ist nur ein kurzer Auszug aus dem Fragenkatalog, doch gleich die erste Frage hat es in sich:

„Sind bei Ihren Eltern oder Geschwistern Tuberkulose, Herz- oder Kreislauferkrankungen Zuckerkrankheit, Krebserkrankungen oder Gemütskrankheiten vorgekommen?“

Hier sind nicht nur Informationen über deinen eigenen Gesundheitszustand erforderlich, sondern auch über den deiner Eltern oder Geschwister. Darüber hinaus wird nach etwaigen Gemütskrankheiten gefragt. Für uns, die besonderen Wert auf die Qualität der Gesundheitsfragen legen, stellt dies eine Fragestellung dar, die erhebliche Fallstricke birgt.

Aber auch die Frage 3 sollte unserer Meinung nach mit äußerster Vorsicht behandelt werden:

„Bestanden oder bestehen bei Ihnen Krankheiten, Störungen oder Beschwerden“

Auffällig sind der unbegrenzte Abfragezeitraum und die Frage nach Beschwerden. Du musst nicht mal bei einem Arzt vorstellig gewesen sein und dennoch ALLE deine Beschwerden der Vergangenheit angeben – hier kann man unserer Meinung nach nur unwahrheitsgemäße Angaben machen.

 

Hinweis: Die genauen Grenzen für diese Untersuchungen kannst du in unserem Artikel "Untersuchungsgrenzen" nachlesen. Nicht selten betragen bei unseren Anfragen die abgesicherten Höhen mehr als 700.000 €.
Die aktuell höchste Untersuchungsgrenze, bei der der "normale" Antrag erforderlich ist, ist die Hannoversche Risikolebensversicherung mit 650.000 € Untersuchungsgrenze. In unserem ausführlichen Testbericht der Hannoverschen Risikolebensversicherung haben wir diesen und weitere Punkte thematisiert.

 

So gehen wir bei hohen Absicherungssummen vor:
Umgehen kannst du diese ärztliche Untersuchung, indem du deine Risikolebensversicherung auf 2 oder 3 Verträge aufteilst. Dadurch umgehst du die Untersuchungsgrenzen. Eine solche Konstellation ist möglich und wird gerade bei hohen Versicherungssummen oft von uns durchgeführt. In unserem Artikel "Hohe Versicherungssummen absichern" sind wir anhand von Beispielen etwas näher auf das Thema und die Fallstricke eingegangen.

 

Nun sind wir bereits sehr tief ins Detail der Risikolebensversicherung eingetaucht und möchten zum Ende noch unsere Beratungsphilosophie und den Ablauf hin zu deiner Risikolebensversicherung aufzeigen.

 

Patientenakte und Eigenständige Gesundheitserklärung

Der Abschluss einer Risikolebensversicherung beginnt mit der wahrheitsgemäßen Beantwortung der Gesundheitsfragen. Unseren eigens konzipierten Fragebogen senden wir dir gerne zu, sobald du Kontakt mit uns aufnimmst. Dabei erhältst du auch eine ausführliche Anleitung (Briefing), wie du den Fragebogen am besten ausfüllen kannst.

Um den Fragebogen so "korrekt wie möglich" auszufüllen, musst du dir über deine Vorerkrankungen der letzten 5-10 Jahre im Klaren sein. Falls du unsicher bist, welche Vorerkrankungen du in diesem Zeitraum hattest, kann das Einholen deiner Patientenakte vom Hausarzt oder der Krankenkasse hilfreich sein. Lies dazu gerne unseren Artikel zum Einholen deiner Patientenakte durch. Wenn dir alle Infos vorliegen, kannst du dich nach und nach an die Beantwortung des Fragbogens machen.

Immer dann, wenn du im Fragebogen eine Frage mit "Ja" beantworten musst, ist die sogenannte "Eigenständige Gesundheitserklärung" notwendig. Auf diesem Beiblatt gibst du mit eigenen Worten nähere Auskunft über deine entsprechenden Erkrankungen und deren Verlauf. Das hilft der Risikoprüfung auf Seiten der Versicherung immens, deine Vorerkrankungen besser einzuschätzen und zu bewerten. Unsere Erfahrung zeigt, dass die Rückmeldungen der Risikoprüfung deutlich besser sind, je ausführlicher und präziser du deine Vorerkrankungen in diesem Beiblatt angibst.

Im Folgenden ein Beispiel eines Pharmazie-Studenten, welcher hier sehr sorgfältig und präzise gearbeitet hat:

Gesundheitserklärung Risikolebensversicherung

Je nach Schwere deiner Vorerkrankungen kann auch ein ärztliches Attest dienlich sein. Was es damit auf sich hat, kannst du gerne in unserem Artikel "BU trotz Vorerkrankungen" nachlesen. Dabei beziehen wir uns primär auf die Berufsunfähigkeitsversicherung, dieses Vorgehen kann aber genauso gut für die Risikolebensversicherung angewandt werden.

Keine Angst, du musst im Vorfeld nicht selbst festlegen, wann ein Attest notwendig ist und wann nicht. Das besprechen wir gemeinsam mit dir in einem unserer Beratungsgespräche.

So auch im Falle unseres Pharmazie-Studenten. In seiner Patientenakte wurde die Diagnose "Erschöpfungszustand" vermerkt. Diese Diagnose ist eine sogenannte F-Diagnose und somit als "psychische Vorerkrankung" klassifiziert. Für die meisten Versicherungen kann eine solche Diagnose zu Schwierigkeiten bei der Annahme führen und verbaut einem somit Chancen, einen Versicherungsschutz zu erhalten. Daher haben wir unserem Interessenten ans Herz gelegt, ein entsprechendes Attest von seinem Arzt einzuholen. Dies kannst du im Folgenden einsehen:

Ärztliches Attest Risikolebensversicherung Erschöpfung

Hier wurde insbesondere auf die "Erschöpfung" eingegangen, der Sachverhalt erläutert und klargestellt, dass keine psychischen Erkrankungen oder Vorerkrankungen vorlagen.

Wenn du diese Fleißarbeit in Abstimmung mit uns erledigt hast, dann sind wir am Zug.

 

Anonyme Voranfragen und Auswertung der Ergebnisse

Die von dir ausgefüllten und erbrachten Unterlagen (ausgefüllter Fragebogen und Beiblatt inklusive potenzieller ärztlicher Atteste) senden wir im nächsten Schritt dann an entsprechende Versicherer und deren Abteilung der Risikoprüfung. Im ersten Schritt prüfen wir, welche 2-3 Anbieter für dich am interessantesten sind, sowohl von der Leistung als auch vom Beitrag her. Diese Anbieter fragen wir dann anonym an.

Das bedeutet, dass deine Unterlagen nicht personalisiert, sondern geschwärzt an die Versicherungen gesandt werden. Diese erstellen dann basierend auf deinen Vorerkrankungen, Alter, Beruf und Hobbys eine Einschätzung, unter welchen Bedingungen sie dich versichern würden.

Die Rückmeldungen können je nach Erkrankungen, Beruf, Alter und Hobbys unterschiedlich ausfallen. Die einzelnen Versicherer und deren Risikoabteilungen entscheiden unterschiedlich. Je nach Erkrankungsbild erhalten wir von den Versicherern normale Annahmen, Risikozuschläge oder Ablehnungen. 

Die Rückmeldungen der Versicherungen dauern in der Regel ca. 3 bis 10 Tage. Danach werten wir die Rückmeldungen aus und halten dich dabei immer auf dem Laufenden.

Wenn du eine normale Annahme bei einem Versicherer erhältst und diese deinen Bedürfnissen entspricht, können wir uns an die Vertragsgestaltung machen.

Mit diesem Verfahren hast du dann einen sauber aufbereiteten und rechtssicheren Vertrag, sodass im Todesfall die Hinterbliebenen auch finanziell abgesichert sind. Das Schlimmste wäre, wenn es zu einer Verweigerung der Auszahlung seitens der Versicherung kommt, weil du aus Unwissenheit falsche Angaben bei den Gesundheitsfragen gemacht hast.

 

Fazit

Nun haben wir dir das nötige Rüstzeug an die Hand gegeben, und hoffentlich konntest du dir einen guten Eindruck davon verschaffen, wie unser Vorgehen bei einer solch wichtigen Versicherung aussieht und welchen Mehrwert dir die Aufarbeitung deiner Vorerkrankungen bietet.

Im Folgenden noch einmal eine kurze Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie das Vorgehen aussehen kann, wenn du am Abschluss einer Risikolebensversicherung für deine Familie und Kinder interessiert bist:

  • Kontaktaufnahme mit uns - Schilderung deines Anliegens
  • Kurzes erstes Gespräch zur Klärung des Vorgehens.
  • Gesundheitshistorie aufarbeiten mit Hilfe unseres Fragebogens
  • Eigenständige Gesundheitserklärung erstellen
  • Absicherungsbedarf ermitteln und Laufzeit festlegen
  • Anonyme Voranfragen durch uns
  • Ausgestaltung der Risikolebensversicherung

Da wir den Großteil unserer Kunden im gesamten Bundesgebiet beraten, musst du nicht aus unserer Region kommen, um unsere Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. In der Regel läuft die Beratung per Telefon, E-Mail und/oder Video-Beratung ab.

Auch das Unterschreiben der Dokumente erfolgt vollständig digital. Melde dich gerne über unser Kontaktformular bei uns oder schreibe uns direkt über info@gn-finanzpartner.de eine E-Mail mit deinem Anliegen.

Im Folgenden zwei Beispiele, wie uns Anfragen erreichen:

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Lindenstraße 35, 49152 Bad Essen
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