Berufsunfähigkeitsversicherung - Gesundheitsfragen

Warum werden Gesundheitsfragen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) gestellt?

Bei einem Antrag der Berufsunfähigkeitsversicherung stellen die Versicherer sogenannte Gesundheitsfragen. Das hat damit zu tun, dass eine Versicherung wissen möchte, welches „Risiko“ sie versichern soll. Diese Gesundheitsprüfung hat den Hintergrund, dass Versicherungen keinem Zwang unterliegen, im Bereich der BU-Versicherung Personen zu versichern. Deswegen können die Versicherungsunternehmen verschiedene Richtlinien und Maßstäbe festlegen, die über die Versicherbarkeit entscheiden.

Eine Versicherung kalkuliert im Vorfeld immer die Risiken für eine Berufsunfähigkeit und bewertet diese. Die Kalkulation wird unter anderem anhand der Gesundheitsangaben, welche über die Gesundheitsfragen abgefragt werden, der entsprechenden Person festgelegt. Personen, die „gesund“ sind, tragen ein geringeres Risiko, berufsunfähig zu werden. Personen mit relevanten Vorerkrankungen hingegen tragen statistisch gesehen ein höheres Risiko. Basierend darauf wird ein Beitrag ermittelt, den der Kunde zu zahlen hat.

Sollten die Gesundheitsangaben nicht richtig beantwortet werden, kann dies große Folgen für deinen Versicherungsschutz haben.


Eine Umschiffung der Fragen ist leider nicht möglich. Einige Anbieter stellen unter bestimmten Voraussetzungen auch Gesundheitsprüfungen mit verkürzten Gesundheitsfragen zur Verfügung.

Die Gesundheitsangaben sind sozusagen das Fundament auf dem Weg zu einer optimalen Absicherung gegen die Berufsunfähigkeit.

Die unterschiedlichen Versicherungen am Markt, die eine Berufsunfähigkeitsversicherung anbieten, haben nicht nur unterschiedlichen Bedingungswerke, sondern auch unterschiedliche Gesundheitsfragen. Diese unterscheiden sich unter anderem in der Qualität der gestellten Fragen. Dabei ist es wichtig, dass man ins Detail einer solchen Frage geht und sich der genauen Bedeutung der Begriffe klar wird.

Einen solchen "Qualitätsvergleich" stellen wir dir in diesem Beitrag zur Verfügung. Dabei nehmen wir kein Blatt vor den Mund und machen deutlich, welche Gesundheitsfragen unserer Meinung nach von Vorteil sind und wo wir noch Verbesserungspotential erkennen können.

Das Hilft dir als Leser und eventuell zukünftigem Kunden dabei, dir ein Bild davon zu machen, welche gesundheitlichen Vorerkrankungen du wie und in welcher Form angeben musst.
Hinweis: Auch wenn du Vorerkrankungen hast, bedeutet das nicht, dass du keine BU mehr bekommst. Lies dir gerne unseren Beitrag zu durch, wie du trotz
Vorerkrankungen eine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommst.

Wie bereits beschrieben, hat jede Versicherung ihren eigenen Fragenkatalog.

Wir nehmen bestimmte Fragen genau unter die Lupe und zeigen mögliche Schwachstellen auf. Da dir dieser Beitrag lediglich einen groben Eindruck der Fragen vermitteln soll, haben wir keinen Anspruch auf Vollständigkeit gelegt. Das würde unserer Meinung nach den Rahmen sprengen.

Gesundheitsfragen BU: Swiss Life

Die erste Versicherungsgesellschaft, deren Gesundheitsfragen wir uns anschauen, ist die Swiss Life.

Gesundheitsfragen Swiss-Life Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Gesundheitsangaben im stationären Bereich werden 10 Jahre zurückgefragt. Diese Frage ist im Fragenblock VII. B die Frage Nummer 2.

„Haben in den letzten 10 Jahren „Krankenhaus-, Rehabilitations-, Kuraufenthalte oderambulante Operationen stattgefunden oder sind solche derzeit ärztlich empfohlen oder beabsichtigt?“

Diese Fragestellung ist unserer Meinung nach verständlich und nachvollziehbar. Hier gibt es am Markt Anbieter, die teilweise nur 5 Jahre zurückfragen. Wie du sehen wirst, sind 10 Jahre aber nicht unüblich.

Die Fragestellung, welche auf den ambulanten Bereich abzielt, fragt 5 Jahre zurück, siehe Frage 3.

"Sind Sie in den letzten 5 Jahren durch Ärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Psychologen oder sonstige Therapeuten, oder Angehörige der Gesundheitsberufe untersucht, behandelt oder beraten worden wegen Erkrankungen (Erkältungskrankheiten sind nicht anzugeben), Störungen oder Unfallfolgen"

danach folgt eine Vielzahl von Auflistungen der möglichen Erkrankungen wie z.B. in Frage 3.1. des Herzens usw.

Bei der einleitenden Frage 3 wird explizit nach Erkrankungen, Störungen oder Unfallfolgen gefragt, wegen denen man untersucht, behandelt oder beraten worden ist.
Was genau eine „Störung“ ist, ist für viele Interessenten noch immer nicht ganz nachvollziehbar. Die Bezeichnung „Erkrankung“ ist dabei deutlich besser gewählt.
Dies Form der Fragestellung haben andere Versicherer besser gelöst, wie du im weiteren Verlauf beim Volkswohl Bund sehen wirst.

Gesundheitsfragen Swiss-Life Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Frage 7. finden wir nicht besonders vorteilhaft formuliert.

"Liegen oder lagen innerhalb der letzten 3 Jahre weitere, noch nicht genannte behandlungsbedürftige Erkrankungen oder Beschwerden vor, wegen denen Sie in Behandlung, Beratung oder Untersuchung waren oder sind solche angeraten bzw. beabsichtigt?"

Demnach müssen zusätzlich alle behandlungsbedürftigen Erkrankungen oder Beschwerden der letzten drei Jahre angegeben werden. Auch die, die im vorherigen Teil des Antrags nicht abgefragt wurden. Wir fragen uns, weshalb die ganzen Auflistungen der Erkrankungen, wenn mit der Frage 7 sowieso alle behandlungsbedürftigen Erkrankungen und Beschwerden (der letzten 3 Jahre) abgefragt werden.

Die Frage 8. birgt ebenfalls Stolpersteine bei der Antragsstellung

"Bestehen oder bestanden bei Ihnen darüber hinaus in den letzten 12 Monaten wiederkehrende (mehr als zweimal im Jahr oder an mehr als 14 Kalendertagen) Beschwerden ohne Arztbesuch? Hierzu zählen z. B. Schwindel, Ohnmacht, Atemnot, wiederkehrender Schmerzzustand ungeklärter Ursache, depressive Episoden, Seh-, Konzentrations- oder Gedächtnisstörungen."

Wir stellen uns dabei immer den Leistungsfall vor und überlegen, welche Sachen dem Kunden bei einer solchen Frage später zu Last gelegt werden können.
Bei der Beantwortung der Frage kann man die Annahme treffen, dass von den Erkrankungen, mit denen man nicht beim Arzt war, auch niemand etwas erfährt.
–wie denn auch, man hat es ja für sich behalten, oder?


Doch ist das wirklich so? Folgendes Szenario: Du hast in den letzten 12 Monaten häufiger depressive Episoden gehabt, bist deshalb aber nie beim Arzt gewesen. Du schließt eine BU ab und beantwortest diese Frage mit NEIN, da du dir sagst, wie dir das denn im Leistungsfall nachgewiesen werden soll. Ein Jahr später werden die Depressionen immer schlimmer und du suchst einen Therapeuten auf. Dieser untersucht deinen Zustand und stellt dir die üblichen Fragen nach depressiven Verstimmungen in der Vergangenheit. Du berichtest ihm, dass du seit Jahren immer mal wieder, so ca. 5-6-mal im Jahr, depressive Episoden hast. Diese Information wird der Therapeut festhalten.
Wenn aus der Depression eine Berufsunfähigkeit wird, könnte es vorkommen, dass die Versicherung deinen Therapeuten befragt. Dieser, so hast du es Ihm ja berichtet, gibt die Info weiter, dass du bereits seit Jahren mit depressiven Episoden zu tun hast.

Diese Info hast du aber im BU-Antrag nicht angegeben. Und schon kann es zu erheblichen Konsequenzen bei der Leistungserbringung seitens der Versicherung kommen.

Dieses Beispiel kann auf nahezu alle gesundheitlichen Vorerkrankungen projiziert werden. Vielleicht ist es auch bisschen zu überspitzt dargestellt, aber unser Meinung nach birgt diese Frage unnötige Gefahren.

Im Allgemeinen müssen wir den Voranfrageprozess der Swiss Life an dieser Stelle auch ein wenig kritisieren. Die meisten Gesellschaften sind von unserer Qualität der Anfragen und der Aufbereitung der Gesundheitsangaben inkl. der eigenständigen Gesundheitserklärung sehr angetan. Eine Bearbeitung der anonymen Risikovoranfrage erfolgt bei den meisten Versicherungen in wenigen Tagen und wir haben oftmals einen persönlichen Ansprechpartner, sodass auch Mal über ein Votum gesprochen werden kann. Bei der Swiss Life stellt sich dieser Prozess etwas anders dar.

Wir haben in den vergangenen Jahren immer wieder die Erfahrung gemacht, dass direkt mehrere Fragebögen ausgefüllt werden mussten, egal wie gut die Qualität der Aufbereitung der Gesundheitsangaben gewesen ist. Dafür muss man wissen, dass das Ausfüllen eines Fragebogens auch immer mit Risiken verbunden sein kann. Die Fragestellung bei Fragebögen geht nämlich teilweise über die eigentlichen Abfragezeiträume der BU Gesundheitsfragen hinaus.

Somit ist man unter Umständen dazu verpflichtet Angaben zu Erkrankungen zu machen, die man so gar nicht hätte angeben müssen.

Unsere "Verärgerung" ging so weit, dass wir teilweise gar keine anonymen Voranfragen mehr an die Swiss Life gesandt haben. Hier wünschen wir uns einen etwas persönlicheren Austausch mit der Risikoprüfung.

Gesundheitsfragen BU: Die Bayerische

Nehmen wir uns im zweiten Beispiel die erste Gesundheitsfrage der Bayerischen im ambulanten Bereich vor.

Die Bayerische hat bei Ihren Gesundheitsfragen ein Update seit dem Januar 2022 durchgeführt. Bis zu diesem Zeitpunkt wurde die folgende Fragestellung im BU Antrag gestellt:

Frage 1. "Bestehen oder bestanden in den letzten 5 Jahren bei Ihnen Krankheiten, Störungen oder Beschwerden…"


Diese Frage bot sehr viel Interpretationsspielraum und macht nicht deutlich, welche Angaben genau gemacht werden sollen. Hier wurden in der Vergangenheit nicht die Erkrankungen abgefragt, die beim Arzt untersucht, behandelt oder beraten wurden, sondern Störungen, Krankheiten und Beschwerden der letzten 5 Jahre.

Daraus musste man schließen, dass auch z.B. Bluthochdruck oder Asthma, obwohl man deswegen nicht beim Arzt in Behandlung gewesen ist, angegeben werden musste.

Das muss im Leistungsfall nicht zwingend zu Problemen führen, doch haben wir uns in diesem Fall eine etwas „geschlossenere“ Fragestellung gewünscht.


Mit dem Update im Januar 2022 wurde die Frage neu aufgesetzt.

Gesundheitsfragen die Bayerische

"Bestehen oder bestanden in den letzten 5 Jahren bei Ihnen Krankheiten oder Beschwerden..."

Unserer Meinung nach schon eine deutliche Verbesserung, im Vergleich mit anderen Anbietern und deren BU-Gesundheitsfragen jedoch immer noch nicht auf einem Top Niveau. Was fehlt ist der Beisatz, dass man aus diesem Grund auch beim Arzt oder in Behandlung gewesen ist. Hier bleibt es bei unserem Szenario, welches wir im obigen Abschnitt beschrieben haben.


Im weiteren Verlauf der Gesundheitsprüfung sehen wir eine etwas charmantere Fragestellung.

Gesundheitsfragen Die Bayerische Berufsunfähigkeitsversicherung

Hier wird nämlich nach Beratungen, Untersuchungen und Behandlungen bei Ärzten, Psychologen, Krankeneinrichtungen etc. in den letzten 5 Jahren im ambulanten und 10 Jahren im stationären Bereich gefragt.
Diese Form der Fragestellung hätten wir uns bereits zu Beginn gewünscht.

Ein kleiner Wermutstropfen bleibt bei der Fragestellung 5. Ein Großteil der Versicherer fragt hier lediglich die stationären Behandlungen ab. Im Falle der Bayerischen müssen demnach auch ambulante Behandlungen im Krankenhaus angegeben werden. Das macht die Aufarbeitung der Patientenakte ein wenig Komplexer, jedoch nicht unmöglich.

Dennoch bleibt festzuhalten, dass das Update der Bayerischen BU ein Schritt in die richtige Richtung ist. Wir sind gespannt, ob sich in der Zukunft die Gesundheitsfragen noch weiter verbessern und präziser werden.

Gesundheitsfragen BU: Volkswohl Bund

Das dritte Beispiel liefert der Volkswohl Bund. Dieser definiert die Gesundheitsfragen recht präzise. Viele Erkrankungen werden 5 Jahre zurückgefragt, einige sogar nur 3 Jahre im ambulanten Bereich.

Gesundheitsfragen Volkswohl Bund Berufsunfähigkeitsversicherung (BU)

Frage 2: Es wird nach "Erkrankungen und Beschwerden gefragt, die ärztlich oder therapeutisch beraten, untersucht oderbehandelt wurden."

Hier erkannt man gleich den Unterschied zur Bayerischen Versicherung und der Swiss Life. Präzise und mit wenig Spielraum zur Interpretation. Es taucht auch nicht die Frage nach „Störungen“ auf. Wie wir finden, sehr gut formuliert. Es bleibt allgemein wenig Interpretationsspielraum, was eine präzise Beantwortung der Gesundheitsfragen extrem erleichtert.

Einziger Knackpunkt:
Auffällig sind hier die psychotherapeutischen Behandlungen, die für die letzten 10 Jahre zurückgefragt werden. (siehe folgender Ausschnitt) Bei anderen Versicherungsgesellschaften müssen häufig nur die letzten 5 Jahre angegeben werden. Das kann für einige zum Problem werden, denn auch wir bemerken, dass wir immer mehr Anfragen von Personen bekommen, die psychische Vorerkrankungen hatten.

Volkswohlbund Gesundheitsfragen BU 10 Jahre

Ein weiteren kleinen Nachteil sehen wir in der Fragestellung 4. Dort wird die Frage wie folgt formuliert:

"Sind Sie dauerhaft körperlich oder geistig beeinträchtigt, ohne diesbezüglich ärztlich oder therapeutisch behandelt zu werden"

Demnach müssen alle Folgen von Operationen oder Unfällen aus der Vergangenheit preisgegeben werden, welche einen körperlich oder geistig beeinträchtigen. Leider müssen auch die Angaben gemacht werden, die länger als 10 Jahre zurückliegen. Hierzu ein Beispiel, zu welchen Komplikationen eine solche Fragestellung führen kann:

Eine Interessenten schrieb uns per Mail und bat um den Abschluss einer BU. Sie hat eine angeborene Erkrankung, sodass Sie fast blind auf einem Auge ist. Seit sehr vielen Jahren ist sie aufgrund dieser Erkrankung jedoch nicht mehr beim Arzt in Behandlung gewesen oder hatte auch sonst keinerlei Beschwerden. Dennoch macht die Fragestellung ein Ausweichen der Angabe der Erkrankung unmöglich. Das hatte zur Folge, dass die Erkrankung angegeben wurde und es zu einem Ausschluss kam.

Zugegeben, dass ist sicherlich ein Einzelfall, doch ist nicht fast jede BU-Anfrage ein sogenannter Einzelfall ;)

Insgesamt sind wir mit den Gesundheitsfragen vom Volkswohl Bund sehr zufrieden.

Gesundheitsfragen BU: AXA

Die AXA Versicherung ist bei der Qualität der Gesundheitsfragen einer der Spitzenreiter. Die Fragen sind unserer Meinung nach verständlich und präzise ausgedrückt. Es bietet sich nur sehr wenig Spielraum zur Interpretation bzw. Auslegung.

Die allgemeinen Gesundheitsfragen der letzten 5 Jahre im ambulanten Bereich werden mit der Frage eingeleitet:

Gesundheitsfragen BU AXA (Berufsunfähigkeitsversicherung)

Sind oder waren Sie in den letzten 5 Jahren in Beratung, Behandlung oder Untersuchung bei Ärzten, Heilpraktikern, Physio-, Psycho- oder sonstigen nichtärztlichen Therapeuten wegen Krankheiten oder Unfallfolgen


Wie wir finden, sehr gut abgegrenzt, indem Beratung, Behandlung oder Untersuchung.....wegen Krankheiten oder Unfallfolgen abgefragt werden. Das gefällt uns sehr gut und bietet wenig Nährboden für Spekulationen, was die AXA Versicherung mit bestimmten Fragenkonstrukten meinen könnte.

Lediglich die Frage bei den stationären Aufenthalten bleibt beim Abfragezeitraum von 10 Jahren bestehen. Hier gibt es nur sehr wenige Anbieter, die teilweise nur 5 Jahre zurückfragen. Unserer Meinung nach aber auch eine recht präzise Fragestellung, da bei einem stationären Besuch in der Regel auch behandelt wird ;)

Gesundheitsfragen BU AXA (Berufsunfähigkeitsversicherung)

Eine ambulante Behandlung vor 7 Jahren müsste demnach nicht angeben werden. Mit der AXA sind wir im Bereich der anonymen Risikovoranfrage auch relativ gut zufrieden. Hier kommt es allerdings nicht selten zum Ausfüllen von Fragebogen. Wo andere Versicherungen eine normale Annahme bestätigen, muss man bei der AXA leider hin und wieder mit einem Ausschluss rechnen. Dennoch, die Gesundheitsfragen der Berufsunfähigkeitsversicherung gefallen uns!

Gesundheitsfragen BU: Allianz

Die Allianz Versicherung hat in angebracht der Gesundheitsfragen eine sehr solide Grundlage mit ein paar Punkten Abzug geschafft.

Einen kleinen Punktabzug gibt es bereits gleich zu Beginn. Die Allianz möchte gerne folgendes Wissen:

Gesundheitsfragen BU Allianz (Berufsunfähigkeitsversicherung)

Wie man schnell feststellen kann, werden hier die Erkrankungen ohne zeitliche Einschränkung abgefragt. Das kann, je nach Schwere einen Erkrankung, für den einen oder anderen zu einen Herausforderung werden. Eine seit Jahren unbehandelte Neurodermitis ist demnach abgabepflichtig.

Hier gibt es andere Versicherer, bei der die Erkrankung hätte nicht angegeben werden müssen.

Auch ein Tinnitus, beispielsweise aufgrund einer psychischen Überlastung, (einen solchen Fall hatten wir vor kurzem) welcher aber mehr als 5 Jahre nicht behandelt wurde, dennoch weiterhin besteht, ist in diesem Fall abgabepflichtig.
Dennoch, für eine Vielzahl von Personen werden diese Fragen keine allzu große Hürde darstellen.

Gesundheitsfragen BU Allianz (Berufsunfähigkeitsversicherung)

Positiv hervorzuheben ist der Abfragezeitraum von 3 Jahren bei einer Vielzahl von Erkrankungen.

"Waren Sie bei Ärzten oder Therapeuten (Physiotherapeuten, Krankengymnasten, Heilpraktikern) in Behandlung, Untersuchung oder Beratung wegen Erkrankungen in den folgenden Bereichen?"

Hier findet sich ebenfalls eine sehr gute Formulierung der Gesundheitsfragen wieder. Ohne viel Interpretationsspielraum, so wie wir es gerne öfter sehen wollen.

Im unteren Bereich es obigen Schaubildes werden bestimmte Erkrankungen dennoch 5 Jahre zurückgefragt.

"Waren Sie bei Ärzten oder Therapeuten (Psychologen, Psychotherapeuten, Heilpraktikern) aufgrund der Psyche (z. B. Depression), des Gehirns (z. B. Migräne) oder des Nervensystems (z. B. Multiple Sklerose) in Behandlung, Beratung oder Untersuchung?*"



Leider fallen psychische Erkrankungen darunter. Dennoch, wie wir finden, sehr gut verfasste Gesundheitsfragen.


Gut gefällt uns auch die Formulierung der 4. Frage nach den Medikamenten.

Wurden Ihnen Medikamente verordnet, die über einen Zeitraum von mehr als 4 Wochen eingenommen oder angewandt wurden? Darunter fallen alle Arten von verschreibungspflichtigen Medikamenten, unabhängig von der Darreichungsform(z. B. Tabletten, Spritzen, Salben); nicht gemeint sind Verhütungsmittel und Schilddrüsenhormonpräparate.

Sowohl der Zeitraum der Abfrage (mehr als 4 Wochen), als auch die Tatsache, dass nach verordneten Medikamenten gefragt wird, finden wir super umgesetzt. Viele Anbieter legen hier einen deutlich kürzeren Zeitraum (z.B. 14 Tage) fest und grenzen nicht ein, dass die Medikamente verordnet werden müssen.

Demnach müsste eine Person, die z.B. nicht in Behandlung aufgrund von Neurodermitis ist, dennoch Salben zur Vorbeugung dessen nimmt, welche nicht verordnet werden, bei vielen Anbietern dies auch angeben. Bei der Allianz wäre es nicht notwendig. (Das stimmt nicht ganz, denn die erste Frage nach dem aktuellen Gesundheitszustand würde uns hier einen Strich durch die Rechnung machen)

Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Abfragezeitraum von Operationen, welcher 10 Jahre zurückreicht. Hier haben wir einen weiterer kleiner Minuspunkt in Form der Frage 7. Es wird gefragt, ob man in den vergangenen 10 Jahren in einer Klinik (Krankenhaus) gewesen ist.

Gesundheitsfragen Allianz BU

Hier hätten wir uns gewünscht, dass lediglich nach stationären Aufenthalten gefragt wird. In Summe eine sehr gute Basis, was die Gesundheitsfragen der BU anbelangt.

Mit der Allianz haben wir wenig Schwierigkeiten, was die Risikoprüfung betrifft. Hier erhalten wir in kurzer Zeit Rückmeldungen und Votierungen bzgl. einer möglichen Annahme. Fragebögen werden ebenfalls nicht direkt angewandt und in vielen Fällen ist die Annahme und Bewertung von Vorerkrankungen relativ "locker", oder besser gesagt realistisch.

Gesundheitsfragen BU: Alte Leipziger

Die Alte Leipziger Versicherung galt Jahre lang als die beste BU Versicherung. Inzwischen sind einige Versicherer nachgezogen und machen dem Platzhirsch Konkurrenz. Doch so gut die Bedingungen der Alten Leipziger auch sein mögen, gib es bei den Gesundheitsfragen hier und da einige Schwachstellen. Zu Beginn aber ein hervorzuhebender positiver Aspekt.

Bei den allgemeinen Gesundheitsfragen reicht der Abfragezeitraum lediglich 3 Jahre zurück. Das sind 2 Jahre weniger, als bei den meisten Anbietern. Dennoch haben wir an der Fragestellung etwas zu meckern.

Alte Leipziger Gesundheitsfragen BU
"Bestehen oder bestanden in den letzten 3 Jahren Krankheiten, Unfallfolgen oder körperliche Schäden"

Das Herausfordernde an der Fragestellung ist der Punkt, dass man alle Krankheiten, Unfallfolgen oder körperliche Schäden angeben muss, unabhängig, ob man deswegen in den letzten 3 Jahren beim Arzt oder dergleichen in Behandlung gewesen ist.

Die Frage 2 zielt auf die Psyche ab. Leider werden hier nicht die verkürzten 3, sondern wieder die gewohnten 5 Jahre abgefragt. Die Frage 7. hat das, was wir bei der ersten Frage etwas vermissen. Die Abfrage nach "untersucht, beraten oder behandelt". Spätestens bei dieser Frage kann man mögliche Vorerkrankungen der letzten 3 Jahre nur noch sehr schwer bis gar nicht umgehen.

Die stationären Aufenthalte reichen hier 10 Jahre zurück. Das finden wir so in Ordnung und schließt somit auch ambulante Behandlungen beispielsweise von vor 8 Jahren aus.

Die Alte Leipziger hat bei den Gesundheitsfragen der BU zwei Fragen mit unbegrenzten Zeiträumen. Unserer Meinung nach ist dies zwar ein Nachteil, jedoch kein erhebliche. In der Regel ist man bei solchen Erkrankungen wie HIV-Infektionen oder Leukämie, sowie Tumorerkrankungen mindestens ein Mal im Jahr zur Kontrolle beim Arzt. Daher müsste man diese Behandlung bereits bei anderen Gesundheitsfragen mit "ja" beantworten.

Alte Leipziger Gesundheitsfragen BU

Die Fragen zum aktuellen Gesundheitszustand finden wir jedoch nicht so ideal. Der Grund liegt hier wieder in der Interpretation.

Alte Leipziger Gesundheitsfragen BU
"Bestehen Behinderungen (auch angeborene) oder haben Erkrankungen oder Unfälle Folgen hinterlassen (auch Belastungsminderung, Bewegungseinschränkung, Schmerzen, Verlust oder Funktionseinschränkungen im Bereich der inneren Organe, der Sinnesorgane, der Wirbelsäule, des Kopfes, der Arme oder der Beine)?"

Hier müssen also auch Erkrankungen angegeben werden, welche unter anderem Bewegungseinschränkungen mit sich bringen. Nun stellen wir uns mal vor, dass man vor 7 Jahren einen Kreuzbandriss beim Fußball erlitten hat oder sich vor 6 Jahren eine Schulterruptur beim Handball zugezogen hat. Daraus resultieren in der Regel Bewegungseinschränkungen, weswegen man jedoch nicht (mehr) in Behandlung ist.

Wir wollen den Teufel nicht an die Wand malen, aber stellen wir uns mal den Leistungsfall bei einer solch ungünstigen Konstellation der Fragestellung vor. Wenn die Person aufgrund der Schulterruptur nun berufsunfähig wird und der behandelnde Arzt einen gewissen Zusammenhang zwischen der damaligen Erkrankung, der daraus resultierenden Bewegungseinschränkung und der dann vorherrschenden BU festgestellt, dann steht man als Versicherungsnehmer doch recht schnell im Regen.

Solche Fragen sind für uns nicht immer nachvollziehbar. Der ein oder andere Interessent hat uns schon die Frage gestellt, ob sich die Versicherung da doch ein Hintertürchen für den Leistungsfall aufhalten will.


In Summe sind die Gesundheitsfragen der Alten Leipziger ganz ok...mehr leider nicht. Die Abfragezeitrume von 3 Jahren zeigen einen Schritt in die richtige Richtung. Enttäuscht hat uns allerdings die Frage zum aktuellen Gesundheitszustand. Hier muss unserer Meinung nach noch nachgebessert werden.

Gesundheitsfragen BU: Baloise Versicherung

Die ehemalige Basler Versicherung bietet seit längerem eine BU mit verkürzten Gesundheitsfragen an. Das Höchsteintrittsalter beträgt dabei 29 Jahre.
Für Personen über 29 Jahre gelten die normalen Gesundheitsfragen.

Hier, in unserem obigen Schaubild gelb markiert, wird nach Erkrankungen und Beschwerden der letzten 5 Jahre gefragt. Diese müssen auch angegeben werden, wenn man nicht in Behandlung, Beratung oder Untersuchung gewesen ist. Hier hätten wir uns gewünscht, dass ausschließlich nach Krankheiten gefragt wird, denn diese sind besser abzugrenzen als Beschwerden.

Es müssten demnach auch Beschwerden angegeben werden, wenn man sich in den Herbstmonaten etwas antriebslos fühlt und eine eigendiagnostizierte depressive Phasen hat. Diese "psychische Beschwerden" könnten einem jedoch im Leistungsfall zum Verhängnis. Dazu spinnen wir mal wieder einen Sachverhalt: 

Man hat 2017 eine BU abgeschlossen und wird aufgrund von Depressionen im Jahr 2022 berufsunfähig. Dem Therapeuten berichtet man, dass man sich seit mehr als 10 Jahren in unregelmäßigen Abschnitten motivations- und antriebslos gefühlt hat. Im Antrag hat man dies jedoch nicht angegeben, da man ja nicht in Behandlung, Beratung oder Untersuchung gewesen ist.

Im Leistungsfall könnte die Versicherung dann die Dokumente des behandelnden Arztes einholen und auch diesen Sachverhalt stoßen und die Leistung verweigern., denn man musste ja auch Angeben zu Beschwerden machen, mit denen man nicht in Behandlung gewesen ist.
Schon klar, das ist recht weit gesponnen, aber durchaus möglich. Von daher sehen wir die Gesundheitsfragen der Basler ein wenig kritisch.

Ein weiterer kleiner Minuspunkt sind die Gesundheitsfragen der letzten 10 Jahre in Bezug auf das Immunsystem und schwere Infektionen. Diese "Sonderfrage" wird zwar von einer Vielzahl verneint werden können, jedoch reicht der Abfragezeitraum 10 Jahre zurück, was wir ein wenig überzogen finden.

Die Beantwortung der Gesundheitsfragen– das solltest du unbedingt wissen

Wie du deutlich erkennen kannst, sind bei den Beispielen bereits einige Unterschiede zu erkennen. Deshalb sind ggf. einige Versicherungsgesellschaften weniger geeignet als andere, je nachdem, wie die gesundheitliche Situation ist.

Wie die Gesundheitsfragen gestellt sind, sollte aber nur ein Teilbereich der Entscheidungsfindung sein. Viel wichtiger bleibt die Aufbereitung deiner Gesundheitshistorie. Hierzu solltest du unbedingt den folgenden Abschnitt lesen, denn hier geben wir dir wertvolle Tipps aus der Praxis und schildern unsere Vorgehensweise.

Um die Gesundheitsangaben richtig beantworten zu können, sind im Vorfeld einige Schritte nötig. Wir gehen dabei einen etwas unkonventionelleren Weg, der in unserer Branche leider noch nicht immer üblich ist. Lies dir gerne unseren Beitrag zum Thema BU Trotz Vorerkrankungen durch. Da erhältst du einen Eindruck davon, welche Arbeit beim Abschluss einer BU teilweise notwendig ist und wie wir dir dabei unter die Arme greifen und dich unterstützen.

Unsere tägliche Praxis zeigt, dass wir mit dieser Vorgehensweise eher die Ausnahme darstellen, dieser Weg aber sehr wichtig ist, um überhaupt den Schutz einer Versicherung zubekommen, die im Leistungsfall auch zahlt.

  1. Im ersten Schritt solltest du dir also in Ruhe überlegen, aufgrund welcher Erkrankungen du in den letzten Jahren bei welchen Ärzten warst. Teilweise kann diese Frage leicht beantwortet werden, da du beispielsweise nur bei einem Hausarzt gewesen bist oder generell nur selten beim Arzt warst. Wenn das nicht der Fall gewesen sein sollte und du warst bei unterschiedlichen Ärzten, die du eventuell auch nicht mehr genau auflisten kannst, dann ist eine Abfrage bei der Krankenkasse oder der Kassenärztlichen Vereinigung der richtige Weg für dich.
  2. Generell ist es in beiden Fällen sinnvoll, deine Patientenakte, auch Arztakte genannt, bei deinen behandelnden Ärzten einzuholen. Wichtig sind die letzten 5 Jahre der Behandlung inkl. Diagnosen und möglicher Befundberichte.
    Im Beitrag „Patientenakte einholen“ haben wir dieses Vorgehen genau erläutert. Wir empfehlen dieses Vorgehen, um zu vermeiden, dass bei eventueller Inanspruchnahme der BU die Versicherung nicht zahlt.
  3. Wenn deine Patientenakte vorliegt, solltest du jede Diagnose betrachten und sortieren. Überlege genau, ob du auch tatsächlich wegen der Diagnosen in Behandlung warst. Oft erleben wir falsche Diagnosen in der Patientenakte
  4. Sollten in deiner Akte fehlerhafte Diagnosen sein, Diagnosen, die du nicht zuordnen kannst oder Erkrankungen ,die nicht mehr bestehen aber dennoch in der Akte vorzufinden sind, dann solltest du deinen Arzt kontaktieren.
    Dabei erstellen Ärzte häufig ein Attest oder eine ärztliche Stellungnahme für die Versicherungsgesellschaften. Diese Stellungnahme kann fehlerhafte Diagnosen revidieren oder aber auch klarstellen, worum es sich bei einer bestimmten Erkrankung genau handelt.
  5. Erst wenn diese Arbeit gemacht ist, führen wir eine anonyme Risikovoranfrage bei ausgewählten Gesellschaften durch. Mit diesem Vorgehen sicherst du dir die größten Chancen, den Schutz einer BU zubekommen, die im Leistungsfall auch zahlt.

Diese Vorgehensweise sieht auf dem ersten Blick nach viel Arbeit aus, das kann es auch durchaus sein.

Doch hat man die Fleißarbeit hinter sich gebracht, so erhält man eine optimale Grundlage für eine anonyme Risikovoranfrage.


In jedem Fall lohnt sich die Vorabreit, denn nur dadurch hat man die Gewissheit, dass auch alle richtigen Diagnosen bei der Versicherung gelistet sind. Im Leistungsfall kann es sonst dazu kommen, dass die Versicherung nicht zahlt, wenn erst im Nachhinein die Patientenakte eingesehen wird.


Wie kannst du nun vorgehen und was können wir dir mit auf den Weg geben?

Fazit: Lass dich von den Gesundheitsfragen nicht abschrecken. Auch die Tatsache, dass du deine Patientenakte womöglich einholen wirst und eventuell auch noch Atteste anfordern musst, solltest du als das Fundament deiner „wichtigsten Versicherung“ sehen.

Das Thema BU ist für uns das tägliche Geschäft und wir sind damit bestens vertraut.

Lass dir bei dem Lesen unseres Blogs ausreichend Zeit, bilde dich weiter und hole dir, wenn nötig, weitere Meinungen ein.

Warum ist eine BU so sinnvoll?
Patientenakte einholen?
Warum eine anonyme Risikovoranfrage stellen?

Die Antragstellung einer BU ist für die meisten nur einmal im Leben Thema. Deshalb solltest du auch ein gutes Gefühl beim gesamten Prozess haben. Wenn du diesen Weg mit uns gehen möchtest, dann vereinbare einfach einen Termin mit uns.

Da wir einen Großteil unserer Kunden im ganzen Bundesgebiet betreuen, sind wir mit dem Thema der Online-Beratung vertraut.

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Solltest du zeitlich eingespannt sein, die Angelegenheiten lieber vom Computer aus erledigen wollen oder in einem anderen Teil Deutschlands wohnhaft sein, dann nutze unser Angebot der Online-Beratung.
Diese ist für dich ebenfalls kostenfrei und bietet viele Vorteile.

Ganz wichtig: Solltest du dir dennoch eine zweite Meinung zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung einholen, dann lass dir nicht sagen, dass bestimmte Fragen eher unwichtig sind und nicht angegeben werden müssen.
Auch das Einholen der Patientenakte und unser gesamter Antragsprozess ist nur bei einer kleinen Anzahl an Kollegen verbreitet. Dennoch sind wir der festen Überzeugung, dass mit diesem Vorgehen einer der größten Fallstricke umgangen werden kann.  

Wir freuen uns auf deine Anfrage!

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Giuliano Battiston
Giuliano Battiston
Giuliano möchte Menschen dazu ermutigen, sich finanziell weiterzubilden und ihre Finanzen in die eigenen Hände zu nehmen. Seine Kunden berät er durch die Möglichkeit der digitalen Beratung nicht nur vor Ort, sondern überwiegend deutschlandweit.

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