Patientenakte anfordern – Sicherheit bei der anonymen Risikovoranfrage der BU und RLV

Berufsunfähigkeitsversicherung - anonyme Risikovoranfrage und die Patientenakte

Das Thema „Patientenakte einholen“ kam bereits in einigen unserer Blog-Beiträgen zur Sprache. In diesem Beitrag gehen wir ausführlich darauf ein. Mit Hilfe von Beispielen aus der Praxis helfen wir dir dabei, einen Überblick über das Thema Patientenakte zu bekommen.

Wenn du im Zuge einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Risikolebensversicherung auf diesen Artikel gestoßen bist, dann lies dir gerne unseren beiden ausführlichen Artikel dazu durch. Hier geben wir dir wichtige Tipps und Hinweise an die Hand:

Was ist eine Patientenakte und welche Informationen werden dort gespeichert?

Die Patientenakte wird auch Arztakte, Krankenakte oder Laufzettel genannt.

Wenn du aufgrund von Erkrankungen bei deinem Hausarzt oder in anderer ärztlicher Behandlung warst, dann wird es auch von dir eine Patientenakte geben. Wo du diese einholen kannst und welche unterschiedlichen Anlaufstellen deiner gespeicherten Daten es gibt, erfährst du in diesem Beitrag.

Deine Gesundheitsdaten werden unter anderem bei deinem Hausarzt, deiner Krankenversicherung und der kassenärztlichen Vereinigung gespeichert.

Je nachdem, ob du deine Patientenakte von deinem Hausarzt, deiner Krankenkasse oder der kassenärztlichen Vereinigung anforderst, können in den Akten unterschiedliche Informationen und Übersichten deiner Erkrankungen und Behandlungen enthalten sein.

Wir zeigen dir im Folgenden, wie die unterschiedlichen Patientenakten bei den unterschiedlichen Stellen aussehen können und welche Informationen über deine Diagnosen und deiner Krankengeschichte darin enthalten sind.

Am Ende des Beitrags stellen wir dir Muster zum Einholen deiner Patientenakte zur Verfügung.

  1. Patientenakte vom Hausarzt
  2. Krankenakte der Krankenkasse
  3. Patientenakte der kassenärztlichen Vereinigung

1. Patientenakte vom Hausarzt

In der Regel finden sich in einer Patientenakte die Diagnosen, Dauerdiagnosen, Zeiten der Arbeitsunfähigkeiten und Krankschreibungen sowie verordnete Medikamente, Überweisungen an andere Ärzte und Spezialisten und viele weitere Informationen eines jeden Patienten wieder.

In Deutschland ist jeder Arzt dazu verpflichtet, Dokumentationen über seine Patienten zu führen. Die Patientenakte dient dem Arzt unter anderem dazu, eigene Notizen und Beobachtungen festzuhalten, die der Behandlung des Patienten dienen.

Aber nicht jede Patientenakte wird gleich geführt.

Jeder Arzt hat sein eigenes Dokumentationsverhalten. Manche führen ihre Akten besonders akribisch. Andere wiederum beschränken sich auf kurze Notizen und die gestellten Diagnosen.

Wie deine Akte geführt ist und welche Informationen in ihr zu finden sind, erfährst du i.d.R. erst, wenn du dir deine Akte eingeholt oder angefordert hast.

Die Unterschiede der Aktenführung kannst du anhand der folgenden Beispiel der Patientenakten erkennen:

Beispiel Patientenakte - Laufzettel - Arztakte Berufsunfähigkeitsversicherung

Im obigen Ausschnitt einer Patientenakte sind auf der linken Seite die Zeiten, in denen die Patientin beim Arzt gewesen ist und in der Mitte die untersuchten Erkrankungen oder Beschwerden, zu erkennen. In diesem Laufzettel sind keine Diagnoseschlüssel oder weiteren Informationen bezüglich der Behandlung zu finden.


Was genau mit der Krankenkasse abgerechnet wurde lässt sich hieraus nicht schlussfolgern.


Auch fehlen die Angaben der verschriebenen Medikamente und Tage der Arbeitsunfähigkeit (Krankschreibungen). Die abgebildete Patientenakte half unserer Interessenten bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen ihrer BU jedoch ausreichend weiter, sodass keine weiteren Unterlagen eingeholt werden mussten.

Im zweiten Beispiel einer Krankenakte ist zu erkennen, dass sowohl die Diagnoseschlüssel (auf der rechten Seite zu erkennen), als auch das Datum der Behandlung und die dazugehörige Bezeichnung der Erkrankung aufgelistet ist. Was hier fehlt sind die Tage der Arbeitsunfähigkeit und die verschriebenen Medikamente.

Beispiel Patientenakte - Laufzettel - Arztakte - Schlafstörung Berufsunfähigkeitsversicherung

In diesem Fall hat sich unser Kunde zusätzlich ein ärztliches Attest ausstellen lassen, denn die Diagnose „chronische Rückenschmerzen“ wurde nicht mit ihm kommuniziert und stimmt nicht mit den durchgeführten Behandlungen der Vergangenheit überein.

Es bestand die Vermutung, dass es sich um eine fehlerhafte Diagnose bzw. um eine Verdachtsdiagnose gehandelt haben könnte. Wie du in solchen Fällen vorgehen kannst, zeigen wir dir im weiteren Verlauf dieses Beitrags.

Die dritte Akte in unserem Beispiel zeigt ein recht umfangreiches Bild der Gesundheitshistorie. Enthalten sind die gestellten Diagnosen, die entsprechenden Diagnoseschlüssel, welche mit der Krankenkasse abgerechnet wurden, das Datum der Behandlung und die Tage der Arbeitsunfähigkeit. Dazu kommt, dass auch die entsprechende Medikation und dessen Bezeichnung in der Akte enthalten sind. Bei einigen Erkrankungen ist auch noch eine zusätzliche Notiz zu finden, die die Vorgeschichte der Erkrankung thematisiert.

Beispiel Patientenakte - Laufzettel - Arztakte

Anhand dieser Beispiele wird deutlich, welche Unterscheidungen es bei den Patientenakten der Hausärzte geben kann.
Wenn du an einer Einsichtnahme in deine Patientenakte interessiert bist und diese vom Arzt anforderst, schaue genau hin, wie deine Akte geführt ist und überprüfe die einzelnen Diagnosen auf ihre Gültigkeit.

Hinweis: Solltest du bei ein und demselben Hausarzt gewesen sein, dann hat

dieser in den meisten Fällen auch die Befundberichte von z. B. Spezialisten (wie z.B. einem Orthopäden) und auch die Berichte aus Krankenhausaufenthalten von dir. Das liegt meistens daran, dass dich dein Hausarzt zu bestimmten Ärzten „überweist“ und du im Falle eines Krankenhausaufenthaltes deinen Hausarzt im Krankenhaus vor einer Behandlung angibst.

Solltest du in der Vergangenheit bei mehreren Ärzten gewesen sein, weil du z. B. umgezogen bist, bei deinem Arzt eine Praxisaufgabe stattgefunden hat oder du einen Arztwechsel vorgenommen hast, dann solltest du die entsprechenden Ärzte jeweils einzeln kontaktieren. In den meisten Fällen werden die Akten nicht an einen anderen Arzt übergeben.

Bist du bei vielen unterschiedlichen Ärzte in der Vergangenheit vorstellig gewesen und kannst dich nicht mehr an jeden einzelnen Besuch erinnern, kannst du auch eine Auskunft deiner Diagnosen bei deiner Krankenkasse anfordern.

Diesem Teil widmen wir uns im kommenden Abschnitt.

2. Die Krankenkasse

Eine weitere Möglichkeit an deine abgerechneten Diagnosen zu gelangen ist das Anfordern der Patientenakte bei deiner Krankenkasse. Hier ist es egal, ob du bei der AOK, Barmer oder der TK versichert bist, es besteht in jedem Fall die Möglichkeit deinen Krankheitsverlauf bei deiner Krankenkasse anzufordern

Deine Krankenkasse ist nach § 305 SGB V Absatz 1 gesetzlich dazu verpflichtet, Auskunft über deine in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten zu geben.

Wie auch bei den Akten der Hausärzte sind die Patientenakten der Krankenversicherungen ebenfalls unterschiedlich gegliedert. Im folgenden Beispiel erhielt ein Interessent einer Risikolebensversicherung lediglich die Information der Tage der Arbeitsunfähigkeiten und die dazugehörigen Diagnosen inkl. der Daten des behandelnden Arztes. Hier fehlten die genauen Diagnoseschlüssel der weiteren Behandlungen und auch die Arztbesuche, bei denen keine Arbeitsunfähigkeit bescheinigt wurden.

AOK Patientenakte-Patientenquittung anfordern Beispiel

Im zweiten Beispiel erhielt ein Interessent von uns sowohl die Angaben der Tage der Arbeitsunfähigkeit und die dazugehörigen Diagnosen und die Diagnoseschlüssel. Auf einem weiteren Dokument dann ebenfalls die Diagnosen inkl. Datum bei denen keine AU bescheinigt wurde.

TK Patientenakte-Patientenquittung anfordern Beispiel
TK Patientenakte-Patientenquittung anfordern Beispiel

Was bei den gespeicherten Leistungsdaten der Krankenversicherungen auffällt ist, dass bei der Anforderung der Akte, in den meisten Fällen, die letzten 1-3 Quartale nicht erfasst werden. Das liegt daran, dass die Abrechnungen bei den behandelnden Ärzten noch nicht gebucht wurden bzw. die Übermittlung noch nicht erfolgt ist. Zudem stellen viele Krankenkassen nur die Diagnosen eines bestimmten Zeitraums zur Verfügung.

Techniker Krankenkasse - Patientenquittung Beispiel 4 Jahre

Sollte also eine Behandlung in den vergangenen 6 Monaten erfolgt sein, so kann es vorkommen, dass diese Daten, beim Anfordern der Patientenakte, noch nicht hinterlegt sind.

Hinweis: Solltest du in der Vergangenheit die Krankenkasse gewechselt haben, so empfiehlt es sich sowohl die aktuelle als auch die vorherige Krankenkasse um deren Auskunft zu bitten.


3. Die kassenärztliche Vereinigung

Der sogenannte Krankheitsverlauf bzw. die Gesundheitshistorie kann ebenfalls bei der kassenärztlichen Vereinigung angefordert werden. Diesen Schritt gehen viele unserer Interessenten, wenn in der Vergangenheit unterschiedliche Ärzte aufgesucht wurden und das Einholen der einzelnen Akte nicht möglich ist.

Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen Beispiel Patientenakte

Hinweis: Es kann vorkommen, dass die beauskunfteten Daten der Kassenärztliche Vereinigung kürzer ausfallen können.

Einige Vereinigungen speichern die Daten der letzten 4, andere Kassenärztliche Vereinigungen die Daten der letzten 5 Jahre.

Über die Daten zu Krankenhaus- oder Kuraufenthalten hat die Kassenärztliche Vereinigung meistens wenige bis keine Informationen. Diese Infos gilt es dann bei der Krankenversicherung oder dem Krankenhaus/der Kureinrichtung einzuholen. Sollten im abgefragten Zeitraum Ärzte in unterschiedlichen Bundesländern aufgesucht worden sein, musst du dich an die für das jeweilige Bundesland zuständige Kassenärztliche Vereinigung wenden.

Fazit: Wie du feststellen konntest, ist es möglich, dass in einer Patientenakte nicht nur die exakten Diagnosen, welche mit der Krankenkasse abgerechnet wurden, sondern auch weitaus umfangreichere Informationen über den Patienten vorzufinden sind. Beim Einholen deiner Gesundheitsgeschichte gibt es also keinen Königsweg. Überlege am besten genau für dich, welche Infos du benötigst und welcher dieser Wege für dich am besten ist. Gerne helfen wir dir bei denen Überlegungen.

In jedem Einzelfall solltest du prüfen, ob die Patientenakte deines Hausarztes ausreicht, oder ob du noch die Diagnosen der Krankenkasse oder der Kassenärztlichen Vereinigung anfordern solltest.

Nachdem die Patientenakte eingeholt wurde, stellen sich viele unserer Kunden die Frage, warum diese oder jene Information in der Akte steht. Oft sind sie der Meinung, dass darüber nie gesprochen wurde oder nie eine Behandlung/Beratung stattgefunden hat. Dies gilt es dann zu klären und aufzuarbeiten. Dazu kommen wir im weiteren Verlauf dieses Beitrags.

Habe ich das Recht auf Einsicht in meine Patientenakte?

Diese Frage wird uns im Antragsprozess der BU-Versicherung häufig gestellt. Für viele ist es Neuland sich die Patientenakte anzufordern. Fest steht, dass jeder Patient das Recht auf die Einsicht in seine Patientenakte hat. Wenn du deine Akte einholen willst, dann musst du deine Gründe der Akteneinsicht nicht näher erläutern.

Das Vorliegen eines Behandlungsverhältnisses reicht dabei aus.

Doch wer darf die Patientenakte überhaupt einsehen, bzw. anfordern?

Einsicht hat in der Regel ausschließlich der Patient. Bei minderjährigen Kindern haben die sorgeberechtigten Elternteile das Auskunftsrecht. In Einzelfällen darf die Einsichtnahme verweigert werden. Diese Ausnahmen sind im Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 630g, Einsichtnahme in die Patientenakte, geregelt.

Auch bei deiner Krankenversicherung hast du das Recht auf Einsicht in deine Akte. Nach § 305 Abs. 1 SGB V kannst du auf Antrag die Informationen über die von dir in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten erhalten.
Wichtig: Du solltest bei der Beantragung auch immer angeben, aus welchem Zeitraum (z. B. vom 01.01.2015 – 01.01.2020) du deine abgerechneten Diagnosen erhalten möchtest.

Was kostet das Einholen der Patientenakte?

In §630 g BGB, Abs. 2, Satz 1, ist festgehalten, dass der Patient auch (elektronische) Abschriften der Akte verlangen kann. Das Thema Kostenerstattung wird in Satz 2 beschreiben.
Der Patient hat für die Anfertigung der Kopien Kostenersatz zu leisten.

Die Kosten der Kopien dürfen pro Seite bei maximal 50 Cent für die ersten 50 Seiten und 15 Cent für jede weitere Seite betragen. Verpackung, Porto- oder Versandkosten dürfen zusätzlich berechnet werden. Was nicht berechnet werden darf, ist der zeitliche Arbeitsaufwand im Sinne eines Honorars.

Die Herausgabe in Form von Datenträgern (z.B. CDs) oder Röntgenbildern, die nicht fotokopiert werden können, ist mit zusätzlichen Kosten verbunden.

Wir haben in der Praxis unterschiedliche Erfahrungen gemacht. Teilweise wurde die Patientenakte sofort ausgedruckt und liegt dem Patienten am gleichen Tag kostenlos zur Abholung bereit.
Bei anderen Ärzten sollten Gründe aufgeführt werden, weshalb die Akte denn wichtig sei. Nach dem Motto:

„Sie hatten doch nichts Schlimmes, was die Versicherung interessieren könnte“.

Andere wiederum verlangen Pauschalen wie 10€ oder 15€ pro kopierte Akte, wie im folgenden Beispiel zu erkennen ist:

ärztliches Attest Honorar

Wir geben folgenden Hinweis: Wenn sich der Aufwand mit den zu zahlenden Kosten deckt, dann sind ein paar Euro oder Cent mehr oder weniger nicht dramatisch, denn ein gutes Verhältnis zum Arzt sollte wegen der Patientenakte nicht aufs Spiel gesetzt werden.

Patientenakte anfordern Muster

Wenn du deine Patientenakte oder Krankenakte anfordern willst, dann kannst du gerne unsere Muster unter den unten stehenden Links abrufen und verwenden. Die Dokumente sind in PDF Format und am Computer editierbar.

Vergiss am Ende die notwendige Unterschrift nicht und füge, falls dies notwendig ist, eine Kopie deines Personalausweises und/oder deiner Krankenkassenkarte als Legitimationsnachweis an.
Um deine gesamte Krankengeschichte anzufordern, kann es auch Sinn ergeben, bei mehreren Institutionen anzufragen. Dabei haben wir die die Muster der Krankenkasse, der Kassenärztlichen Vereinigung deines Bundeslandes und ein allgemeines Schreiben für deinen Hausarzt bereitgestellt.

Patientenakte anfordern Muster - Hausarzt


Krankenakte anfordern Muster - Krankenkasse

Patientenakte anfordern Muster - Kassenärztliche Vereinigung

Warum für die BU oder RLV die Patientenakte anfordern?

Bei der anonymen Risikovoranfrage einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Risikolebensversicherung sind bei Antragsstellung eine Vielzahl von Gesundheitsangaben wahrheitsgemäß auszufüllen.
Dem Thema der anonymen Risikovoranfrage haben wir uns in einem anderen Blog-Beitrag gewidmet.

Kurz gesagt: Die gemachten Angaben zum gesundheitlichen Zustand im Antrag stellen die Basis oder das Fundament einer solchen Versicherung dar.

Aus diesem Grund ist es wichtig, auch alle abgefragten Angaben anzugeben, sauber aufzulisten und, wenn nötig, zu beschreiben.
Um die Krankengeschichte/Krankenhistorie genau aufzuarbeiten, ist es wichtig, einen guten Überblick über die gespeicherten Informationen seines gesundheitlichen Zustands zu haben.

Da die Abfragezeiträume in den Anträgen mehrere Jahre zurückreichen (meistens ambulant fünf und stationär 10 Jahre) kann es durchaus vorkommen, dass man nicht mehr alle Diagnosen, Therapien oder Behandlungen „im Kopf“ hat. Die Patientenakte kann aus diesem Grund als Gedankenstütze dienen. Um die Informationen zu erhalten ist es notwendig, dass man die Patientenakte anfordert.

Wie bereits im Abschnitt „Was ist eine Patientenakte und welche Informationen werden dort gespeichert?“ beschrieben, kann es auch vorkommen, dass Einträge vorzufinden sind, die man im wahrsten Sinne des Wortes nicht auf dem Zettel hatte.

Falls es also zu Rückfragen oder Unstimmigkeiten kommen sollte, kann man diese im Vorfeld und vor Antragsstellung beseitigen oder ins rechte Licht rücken.
Die Versicherungsgesellschaft LV 1871 weist auf ihrer Website unter dem Reiter "Auskunft vom Arzt" ebenfalls auf die Bedeutsamkeit hin.

"Alternativ können Sie auch bei Ihrem Versicherer eine Patientenauskunft anfordern. Die Unterlagen Ihrer Krankenkasse sind später im Leistungsfall maßgeblich."

LV 1871 Patientenakte Berufsunfähigkeitsversicherung

Speziell der letzte Satz im ersten Abschnitt macht deutlich, wie wichtig die korrekte Beantwortung der Gesundheitsangaben ist.
Auf den zweiten Abschnitt der LV 1871 gehen wir im folgenden Abschnitt ein.

Falsche Angabe in der Patientenakte. Was kann man tun?

„Ich war doch noch nie wegen Erkrankung XY in Behandlung, warum steht das denn in meiner Akte?“
oder
„Darüber habe ich doch nur kurz mit meinem Arzt gesprochen, aber das war nichts Dramatisches“.

Diese oder ähnliche Reaktion erleben wir sehr häufig, wenn die Patientenakte vorliegt.

Nicht selten sind in den Patientenakten auch Verdachtsdiagnosen hinterlegt, über die der Patienten nicht informiert wurde, da eventuell noch kein konkreter Behandlungsbedarf bestand.

Manchmal wird dann etwas zu voreilig der Fehler bei der Dokumentation/Abrechnung des Arztes gesucht. Dabei ist aber Vorsicht geboten. Es sollte nicht pauschal über den so „fahrlässig handelnden“ Arzt geschimpft werden, der einfach Diagnosen abrechnet.


Eine direkte Unterstellung, Behandlungen auf Kosten der Krankenkasse abzurechnen, die nie stattgefunden haben, ist nicht der richtige Weg.

Und ist man mal ehrlich, wie genau hat man selbst alle Diagnosen oder Behandlungen der letzten fünf bzw. 10 Jahre noch im Kopf. Manchmal vergisst man auch einfach eine Behandlung, mit der man beim Arzt gewesen ist.

Hier ein kurzes Beispiel: Ein etwas zu hoher Blutdruck, der sich bei der nächsten Kontrolle wieder eingependelt hat, kann durch den Arzt in der Patientenakte als Hypertonie hinterlegt worden sein. Liegt dieses Ereignis dann bereits ein paar Jahre zurück, kann es schon mal in Vergessenheit geraten. Auch hier wird deutlich, dass einem die Patientenakte in solchen Fällen vor möglichen „Falschangaben“ bei einer Antragsstellung der BU schützen kann.

Viel wichtiger ist es, der Frage nach einer möglichen Diagnose ohne Zusammenhang auf den Grund zu gehen.

Wir wollen nun aber etwas konkreter werden, wie eine fehlerhafte Angabe in der Patientenakte aussehen kann.

Dazu zwei Beispiele aus der Praxis:

Erstes Beispiel: Wir erhielten die Anfrage einer Interessentin, eine anonyme Voranfrage durchzuführen. Dabei sollte das Risiko der Berufsunfähigkeit abgesichert werden.

Das Einholen der Patientenakte lief in diesem Fall reibungslos.
Ursprünglich lag der Fokus darauf, die genauen Diagnosen in Sachen Rückenbeschwerden der Vergangenheit zu ergründen. Sie war mehrmals in Behandlung, wusste aber die Bezeichnung Ihrer genauen Erkrankung nicht mehr.

Der Inhalt der Krankenakte machte deutlich, dass noch eine ganz andere Diagnose hinterlegt war. Und dies wiederkehrend seit mehr als 12 Jahren: Epilepsie! Lag hier ein Abrechnungsfehler in der Patientenakte vor?

Epilepsie - falsche Diagnose Patientenakte

Nach kurzem Schock wurde klar, weshalb diese Krankheit dort vor 12 Jahren vermerkt wurde. Im Jahr 2006 hatte die Interessentin einen einmaligen Krampfanfall. Damals ließ sich keine dauerhafte Erkrankung feststellen. Es waren auch keinerlei weitere Behandlungen, Therapien oder Maßnahmen notwendig oder angeraten. Ein solcher Krampfanfall trat danach nie mehr auf.

Viele Fragen sind der Dame dabei durch den Kopf gegangen:

Wie gehe ich in einem solchen Fall vor?
Kann ich die Daten löschen lassen?
Soll ich dem Arzt einen bösen Brief schreiben oder doch persönlich vorstellig werden?

Zweites Beispiel: Auch in unserem zweiten Beispiel staunte ein Interessent für eine Berufsunfähigkeitsversicherung nach dem Einholen seiner Patientenakte nicht schlecht. Die Diagnose Bandscheibenverlagerung mit dem Diagnoseschlüssel M51.2 war vor 2 Jahren bei ihm in der Krankenakte zu finden. Da der junge Mann allerdings nur aufgrund einer Infektion der oberen Atemwege beim Arzt vorstellig gewesen ist, kam schnell die Vermutung auf, dass diese Diagnose fehlerhaft sein muss.

falsche Abrechnung Diagnose in der Krankenakte

Da wir solche oder ähnliche Fälle häufig erleben, konnten wir unseren Interessenten in beiden Fällen das nötig Rüstzeug an die Hand geben.
Wir raten in jedem Fall zu einem vernünftigen Dialog. Es gibt hierbei keinen Königsweg, doch haben wir die Erfahrung gemacht, dass Freundlichkeit auf der einen Seite oft zu Klärungsbereitschaft auf der anderen Seite führt. Wie sind wir nun konkret vorgegangen?

Patientenakte korrigieren oder ändern lassen?

In jedem Fall wurde der behandelnde Arzt telefonisch kontaktiert. Es wurde also das Gespräch gesucht und auf die Dauerdiagnose bzw. die fehlerhafte Diagnose hingewiesen. In unseren Beispielen zeigten sich die Ärzte sehr kooperativ und gaben bekannt, dass es sich um einen Fehler in der Protokollierung handeln würde.

Demnach waren tatsächlich falsche Diagnosen in der Patientenakte hinterlegt.

Auf die Bitte, hierfür auch das entsprechende Attest zu verfassen, sind die Ärzte ebenfalls bereitwillig eingegangen.
Dieses Attest hat die Situation mit dem Krampfanfall klarstellen können.

ärztliche Stellungnahme (ärztliches Attest) Berufsunfähigkeitsversicherung

Zusammen mit einer persönlichen Erklärung des Gesundheitszustands der Interessentin wurde dies an die Versicherungen geleitet. In der Erklärung wurde noch mal deutlich gemacht, dass in der Patientenakte über mehrere Jahre Epilepsie diagnostiziert wurde, jedoch keine Behandlung stattgefunden hat. Dies geschah im Zuge einer anonymen Risikovoranfrage.

Eine Änderung bzw. Korrektur der Krankenakte oder gar eine Löschung von Diagnosen fand nicht statt. In der Praxis ist dies auch oft nicht möglich bzw. gar nicht unbedingt notwendig.

Auch in unserem zweiten Fall (Bandscheibenverlagerung) wurde um eine Klarstellung dieser Diagnose und um die Erstellung eines entsprechenden ärztlichen Attestes gebeten. Dies bekam der junge Mann recht schnell. Der Grund für die fehlerhafte Diagnose soll in diesem Fall eine PC Umstellung beim Arzt gewesen sein.

Auch hier haben wir mit Hilfe der eigenständigen Gesundheitserklärung den passenden BU-Schutz bei unserem Interessenten erzielen können. Das ärztliche Attest hat dazu beigetragen, dass die falsche Diagnose in der Arztakte auch zu einem späteren Zeitpunkt keine Schwierigkeiten mit sich bringen kann.

Attest oder Stellungnahme bei fehlerhaften Diagnosen in der Krankenakte

Wie bereits beschrieben, sind Löschungen oder Änderungen von Diagnosen in der Patientenakte nicht zwingend notwendig. In der Praxis ist dies auch nicht so einfach zu vollziehen. Zwar kann der Arzt seine eigenen Akten eventuell ändern, es bleibt dennoch die Abrechnung (eventuelle Falschabrechnung) bei der Krankenkasse bzgl. der gemachten Diagnose bestehen. Hier müsste die Falschabrechnung des Arztes im ersten Schritt bewiesen werden, bzw. der Arzt müsste den Fehler einräumen. In der Praxis wird dies nicht so einfach möglich sein. Aus diesem Grund gehen wir einen anderen Weg.

Atteste und Stellungnahmen der Ärzte bei unstimmiger oder nicht exakt definierter Diagnose helfen bei der anonymen Gesundheitsprüfung einer BU-Versicherung sehr viel mehr.

Wir empfehlen aber nicht ausschließlich bei falschen Diagnosen ein Attest anzufordern. Auch bei unterschiedlichen Diagnosen einer Behandlung oder beispielweise ausgeheilten Erkrankungen aus der Vergangenheit wirkt ein Attest oft Wunder.

So auch in unserem Beispiel. Mithilfe der Stellungnahme des Arztes und der genauen Schilderung der Interessentin konnten wir den Versicherungsschutz für unsere Interessenten in Bezug auf die Epilepsie und die Bandscheibenverlagerung problemlos abbilden.


Weitere Beispiele für Ärztliche Atteste und Stellungnahmen haben wir in einem separatem Blog-Beitrag zusammengestellt. Hier kannst du dir einen Überblick verschaffen, wie wir in der Praxis vorgehen, damit du die besten Chancen für eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder Risikolebensversicherung hast.

In nahezu allen Fällen ist es hilfreich, seine eigene Patientenakte einzuholen oder sich über die abgespeicherten Krankheitsdaten bei der Krankenkasse zu informieren.

Mögliche Folgen falscher Angaben in der Patientenakte?

Hätten wir in diesem Fall keinen Gebrauch von der Patientenakte gemacht, wäre der Fehler womöglich erst bei der Inanspruchnahme der Versicherung aufgefallen.

Wenn man in ein paar Jahren die Versicherung in Anspruch nehmen muss, hat die Versicherung das Recht zu prüfen, ob bei Antragsstellung auch alle Angaben wahrheitsgemäß ausgefüllt wurden. Dabei können sowohl die Daten der Krankenkasse als auch die Angaben in der Patientenakte zum Abgleich herangezogen werden.

Zu diesem Zeitpunkt wäre eine Klarstellung der Situation wohl etwas schwieriger bis unmöglich geworden, denn:

  • wäre der Arzt in ein paar Jahren immer noch so kooperativ und würde das Attest erstellen?
  • was ist, wenn der Arzt nicht mehr praktiziert oder verstorben ist?
  • was würde passieren, wenn ich den Arzt wechsle und sich mein aktueller Arzt nicht mehr an die Diagnosen erinnern kann?

Diese und andere Fragen können verworfen werden, wenn man bei Antragsstellung seine Gesundheitshistorie sauber aufarbeitet.
Ansonsten zahlt man möglicherweise jahrelang für einen Versicherungsschutz, bei dem man im Ernstfall nur hoffen kann, dass die Angaben alle korrekt waren.
Wir sind der Meinung, dass man sich dabei nicht auf sein Glück oder den Zufall verlassen sollte!

In unserem Beispiel zeigte sich der behandelnde Arzt sehr kooperativ. Das ist nicht immer der Fall. Aufgrund des Attests gelang es uns, den passenden Versicherungsschutz für die Interessentin zu beantragen.

Dies war nicht zuletzt dem positiv hervorzuhebenden Engagement der Interessentin zu verdanken. Zahlreiche Telefonate und Vorstellungen bei Ärzten waren dafür notwendig.

„Der Arzt sagt, dass die Versicherung ihn anschreiben soll…“

Auch bei diesem Thema besteht ein ständiger Klärungsbedarf. Hierbei muss man wissen, dass Versicherungen den Ärzten ein gewisses Honorar dafür zahlen, wenn diese den Gesundheitszustand des Patienten erläutern, Fragebögen ausfüllen und/oder Auskünfte weitergeben.
Diese Bezahlung geschieht aber nur bei einer konkreten Antragsstellung, da die Versicherung sich dann recht sicher sein kann, dass aus einem Antrag auch einen Vertrag wird.

Dieses Vorgehen deckt sich jedoch in keiner Weise mit unserer anonymen Risikovoranfrage.

Denn das Vorgehen würde wie folgt aussehen:

  1. Man wählt im Vorfeld eine Versicherung aus (dabei weiß man natürlich noch nicht, ob diese einen überhaupt annimmt) und stellt einen Antrag.
  2. Daraufhin gibt man seine Daten und die des Arztes weiter, damit die Versicherung den Arzt anschreiben kann.
  3. Der Arzt füllt dann die Gesundheitsfragen aus und gibt die Krankenakte sozusagen durch.
  4. Der Prüfer auf Seiten der Versicherung führt nun keine anonyme Risikovoranfrage durch. Er hat ja die Daten des Interessenten, da eine Zuordnung beim Arzt stattfinden muss, um welchen Patienten es sich handelt. Außerdem muss es sich um einen gestellten Antrag handeln.
  5. Hat man Glück und die Versicherung erstellt ein positives Votum, stellt sich nur noch die Frage, ob der Arzt auch alle Angaben weitergegeben hat und ob die Angaben auch vollständig sind – hier gibt man die Kontrolle aus der Hand.
  6. Hat man Pech und die Versicherung erstellt eine Ablehnung oder spricht beispielsweise einen Ausschluss einer Erkrankung aus, so kann es vorkommen, dass diese Information in der Wagnisdatei gespeichert wird.
    Dies kann fatale Folgen für den Versicherungsschutz bedeuten. Diesem Thema haben wir uns speziell in dem Blog-Beitrag „anonyme Voranfrage“ gewidmet.

Da wir uns bei der anonymen Voranfrage nicht auf „das Glück“ verlassen wollen, sondern lieber die Zügel selbst in der Hand halten, ist dieses Vorgehen sehr fahrlässig und wird von uns ausdrücklich nicht empfohlen.

Sollte dein behandelnder Arzt ebenfalls verlangen, dass die Versicherung ihn direkt anschreiben soll, lehne dieses Vorgehen bitte ab.

Wir haben Verständnis für das Vorgehen der Ärzte und sind auch der Meinung, dass Arbeitsaufwand gerecht bezahlt werden soll.
Ein mögliches Aufarbeiten seiner Krankenhistorie oder Klarstellen von Diagnosen oder Krankheiten liegt dann aber nicht mehr in der eigenen Hand und man handelt „auf gut Glück“.

Bei hartnäckigen Fällen, in denen die Versicherung doch unbedingt den Arzt anschreiben will, haben wir auch ein vorgefertigtes Dokument, welches sachlich klarstellt, warum die Versicherung den Arzt nicht direkt anschreiben sollte.
Bei Bedarf kann dies einfach bei uns angefordert werden.

Welchen Mehrwert bieten wir?

Wie du vielleicht erkennen konntest, ist das Thema "Patientenakte anfordern" von großer Bedeutung und oftmals die Grundlage einer BU/RLV Voranfrage.

Teilweise stehen wir unseren Kunden über mehrere Wochen zur Seite, da es nicht immer so schnell und reibungslos abläuft, wie in unserem Beispiel. Dabei geben wir nicht nur wertvolle Tipps und stellen Dokumente bereit, sondern helfen ebenfalls, dabei „mental“ am Ball zu bleiben.

Denn sind wir mal ehrlich, wer läuft schon gerne Attesten und Krankenakten in seiner Freizeit hinterher.

Wenn du auch auf der Suche nach einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Risikolebensversicherung bist und eine anonyme Risikovoranfrage stellen möchtest, dann kontaktiere uns gerne per Mail (info@gn-finanzpartner.de) oder nutze unser Kontaktformular.

"Egal, in welchem Teil Deutschlands du dich befindest, du kannst unser Kunde/-in werden!"



Da wir einen Großteil unserer Kunden im ganzen Bundesgebiet betreuen, sind wir mit dem Thema digitaler Beratung vertraut. 

Im Folgenden zwei Beispiel, wie uns Anfragen erreichen:

Wir freuen uns auf deine Anfrage.

Giuliano Battiston
Giuliano Battiston
Giuliano möchte Menschen dazu ermutigen, sich finanziell weiterzubilden und ihre Finanzen in die eigenen Hände zu nehmen. Seine Kunden berät er durch die Möglichkeit der digitalen Beratung nicht nur vor Ort, sondern überwiegend deutschlandweit.

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