Halbeinkünfteverfahren Rentenversicherung – Besteuerung einfach erklärt

Spätesten kurz vor dem Rentenbeginn stellen sich viele die Frage, wie hoch die Steuer bei Auszahlung ihrer privaten Rentenversicherung sein wird.

Exkurs: Mit der Einführung des Alterseinkünftegesetz hat sich ab dem Jahr 2005 die Besteuerung von Lebensversicherungen und damit auch Rentenversicherungen geändert. Das schließt auch fondsgebundene bzw. ETF-Rentenversicherungen mit ein. Verträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden, sind davon nicht betroffen.

Seit diesem Zeitpunkt müssen Kapitalerträge (also z.B. die Kurs- oder Zinsgewinne) bei Auszahlung in vollem Umfang versteuert werden.

Hinweis: Wenn du eine private Rentenversicherung besitzt oder dabei bist eine solche abzuschließen, dann hast du im Rentenalter das Wahlrecht zwischen einer lebenslangen Rente oder der Auszahlung des gesamten Kapitals.

Wir betrachten in diesem Beitrag lediglich die Besteuerung der privaten Rentenversicherung bei Kapitalauszahlung (Einmalzahlung). Also keine lebenslange Rentenzahlung. Auf die lebenslange Rentenzahlung sind wir im Beitrag Ertragsanteilbesteuerung eine ETF-Rentenversicherung eingegangen.

Beispiel: du zahlst 150€ im Monat in deine Rentenversicherung ein und hast nach 35 Jahren insgesamt 63.000€ eingezahlt.

Da du dich für eine ETF-Rentenversicherung entschieden hast, hast du im Durchschnitt 6% Rendite im Jahr erwirtschaften können. Das ergibt eine Ablaufleistung von insgesamt 207.101,54€ vor Steuern.

Zur Vereinfachung rechnen wir in unserem Beispiel mit 205.000€.

Deine eingezahlten Beiträge von 63.000€ müssen nicht versteuert werden.

Diese ziehen wir der gesamten Ablaufleistung von 205.000€ ab.

Somit bleiben 142.000€ Kapitalerträge, die noch versteuert werden müssen.

Normalerweise müssen die gesamten Erträge mit der Kapitalertragssteuer besteuert werden (ca. 26,375%).

Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du die Steuerlast jedoch verringern. Hier wird dann nur die Hälfte der Erträge herangezogen und mit deinem persönlichen Steuersatz im Rentenalter besteuert (Halbeinkünfteverfahren).

Dazu zeigen wir dir im weiteren Verlauf ein Beispiel.

Um von dem sogenannten Halbeinkünfteverfahren zu profitieren, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt werden.

Halbeinkünfteverfahren Voraussetzungen (die 12/62 Regelung)

Damit bei der Kapitalauszahlung aus deiner privaten Rentenversicherung das Halbeinkünfteverfahren greift und du somit nur die Hälfte der Erträge besteuern musst, muss folgendes gegeben sein:

  • Der Versicherungsvertrag deiner Rentenversicherung muss mindestens 12 Jahre bestanden haben.
  • die Kapitalauszahlung muss nach dem 62. Lebensjahr erfolgen (für Versicherungsverträge vor 2012 gilt das 60. Lebensjahr).

Diese Regelung wird auch die 12/62 Regelung genannt. Die 12 steht dabei für die Jahre, die der Vertag bestehen muss und die 62 für das Lebensjahr, welches du abgeschlossen haben musst.

ETF-Sparpläne in einem Depot sind von dieser Regelung ausgeschlossen, da diese keinen „Versicherungsmantel“ haben. Dieses Thema haben wir ausführlich im Beitrag "ETF-Rentenversicherung oder ETF-Sparplan - der Vergleich" erläutert.

Halbeinkünfteverfahren Beispiel

Wenn du die Voraussetzungen der 12/62 Regel erfüllt hast, dann kannst du von dem Halbeinkünfteverfahren Gebrauch machen.

Im folgenden Beispiel haben wir die Auszahlung aus einer Rentenversicherung einfach erklärt und anhand eines Schaubildes verdeutlicht.

Halbeinkünfteverfahren Beispiel Rentenversicherung

Das Schaubild knüpft an unser Beispiel im obigen Teil des Beitrags an.

Auf der linken Seite im ersten Balken kannst du das gesamte Vertragsguthaben der Rentenversicherung erkennen. Dies teilt sich auf in die eingezahlten Beiträge, welche steuerfrei sind, und die Erträge aus der Rentenversicherung.

Von den 142.000€ an Erträgen, welche die Rentenversicherung in den 35 Jahren der Ansparung erzielt hat, werden im ersten Schritt pauschal 15% Teilfreistellung gewährt.

Wichtig: diese Teilfreistellung von 15% der Erträge greift nur, wenn die Rentenversicherung die Erträge aus Investmentfonds (z.B. ETFs oder Aktienfonds) erwirtschaftet hat.

Somit werden im ersten Schritt aus 142.000€ zu versteuernden Erträgen "nur" noch 120.700€ zur Besteuerung herangezogen.

Nun greift aber noch das Halbeinkünfteverfahren. Das bedeutet, dass von den 120.700€ lediglich die Hälfte versteuert werden muss - also nur noch 60.350€.

Diese 60.350€ an Erträge müssen dann mit dem persönlichen Steuersatz im Rentenalter versteuert werden. In unserem Beispiel haben wir einen Steuersatz im Rentenalter von 35% angenommen.
Das ergibt eine tatsächliche Steuerlast von 21.100€ (60.350€*35%).

Diese 21.100€ ziehen wir dem Gesamtkapital vor Steuern (205.000€) ab, da diese an das Finanzamt abgeführt werden.

Somit haben wir ein Gesamtkapital nach Steuern von ca. 183.900€.

Hinweis: Die Steuerlast im Rentenalter variiert je nach Einkommen im Rentenalter. Diese kann sowohl niedriger als auch höher als in unserem Beispiel sein.
Sollte deine Rentenversicherung nicht in Investmentfonds (z.B. ETFs oder Aktienfonds) investieren, so musst du bei der Kalkulation von den 15% Teilfreistellung absehen.

Nettopolice und Halbeinkünfteverfahren

Nutzt du bei Abschluss einer Rentenversicherung eine Nettopolice, so kann sich deine Kapitalauszahlung zum Ende der Vertragslaufzeit zusätzlich um einige 10.000€ erhöhen.

Das hängt damit zusammen, dass du bei einer Nettopolice, auch Nettotarif genannt, keine Abschluss- und Vertriebskosten in den ersten 5 Versicherungsjahren zahlst.

Stattdessen fällt ein Honorar an, welches direkt an den Berater entrichtet wird.

Eine Rentenversicherung (z.B. eine ETF-Rentenversicherung) als Nettopolice ist nach unserer Erfahrung in nahezu allen Fällen deutlich günstiger!

Dadurch sinken die Effektivkosten erheblich, was sich wiederum auf die Höhe deiner Ablaufleistung aus der Versicherung auswirkt. Tendenziell gilt:

je geringer die Kosten, desto höher die Rendite und somit das Gesamtkapital zum Rentenbeginn.

Die meisten Interessenten/-innen, welche uns deutschlandweit kontaktieren, haben bisher nur selten von einer Nettopolice gehört und stoßen zum Teil das erste Mal über unsere Beiträge darauf.

Kombiniert man nun eine Nettopolice mit dem Halbeinkünfteverfahren, so ergeben sich zahlreiche Vorteile, die sich in einer oftmals extrem höheren Ablaufleistung widerspiegeln.

Lies dir zu diesem Thema gerne unseren Beitrag "Nettopolice als ETF-Rentenversicherung (Nettotarif)" durch. Hier gehen wir ausführlich auf die Vor- und Nachteile ein und zeigen auf, für wen eine ETF-Rentenversicherung als Nettopolice geeignet ist.

Im Beitrag "Test der besten ETF-Rentenversicherung", haben wir in 5 Punkten zusammengefasst, worauf du bei einer fondsgebundenen Rentenversicherung unbedingt achten solltest.


Fazit

Das Halbeinkünfteverfahren ist gerade für diejenigen Interessant, die eine gewisse Planungssicherheit bezüglich der Besteuerung im Rentenalter haben möchten.

Gerade bei Rentenversicherungen, die über Jahrzehnte hohe Erträge erwirtschaften sollen, kann sich eine solche „Steueroptimierung“ durchaus lohnen.

Doch was auch klar sein muss ist, dass die Minimierung der Steuerlast nur interessant ist, wenn auch tatsächlich Erträge erwirtschaftet werden.

Da wir dank digitaler Prozesse unsere Kunden/-innen deutschlandweit beraten und oftmals gebeten werden, deren Rentenversicherungen auf den Prüfstand zu stellen, fällt uns recht häufig auf, dass eine große Anzahl an Rentenversicherungen zu hohe Kosten aufweisen.

Hohe Kosten lassen sich nur in sehr seltenen Fällen rechtfertigen und schmälern in erster Linie die Ablaufleistung der Rentenversicherung. Die unterschiedlichen Kostenarten von Rentenversicherungen sowie unsere kritische Bewertung hinsichtlich der Vergleichbarkeit von Effektivkosten haben wir in separaten Blogartikeln ausführlich erläutert.

Wenn du dich für eine Beratung im Bereich der Rentenversicherung interessierst, dann melde dich gerne per Mail (info@gn-finanzpartner.de) bei uns oder nutze unser Kontaktformular.


Im Folgenden zwei Beispiele, wie uns Anfragen erreichen:

Wir freuen uns auf deine Anfrage!

Giuliano Battiston
Giuliano Battiston
Giuliano möchte Menschen dazu ermutigen, sich finanziell weiterzubilden und ihre Finanzen in die eigenen Hände zu nehmen. Seine Kunden berät er durch die Möglichkeit der digitalen Beratung nicht nur vor Ort, sondern überwiegend deutschlandweit.

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