Wenn du deine eigene Arbeitskraft absichern willst und nach einer Arbeitsunfähigkeitsversicherung suchst, bist du hier genau richtig. Vielleicht stellst du dir auch folgende Fragen:
Ist eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?
Was kostet eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung?
Wie viel Arbeitsunfähigkeitsrente bekommt man, wenn man nicht mehr arbeiten kann?
Doch vorab sei Folgendes gesagt: eine sogenannte Arbeitsunfähigkeitsversicherung gibt es streng genommen überhaupt nicht. Viele werfen die Begriffe Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit in einen Topf oder verwenden diese synonym.
Was die meisten mit einer Arbeitsunfähigkeitsversicherung meinen ist die sogenannte Berufsunfähigkeitsversicherung. Auch eine sogenannte Arbeitsunfähigkeitsrente gibt es nicht, gemeint ist häufig die Berufsunfähigkeitsrente.
Vielleicht meinst auch du die Berufsunfähigkeitsversicherung?
Wenn das der Fall ist, dann könnte unser Beitrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung für dich relevant sein.
In folgendem Beitrag gehen wir auf die Unterschiede der beiden Begriffe ein und stellen dir einen interessanten Zusatz der BU-Versicherung, die sogenannte Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel), vor.
Doch zuerst wollen wir auf die Begriffe der Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit genauer eingehen und diese voneinander abgrenzen.
Unterschied: Arbeitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit
Laut des Gemeinsamen Bundesausschusses liegt eine Arbeitsunfähigkeit vor, wenn beispielsweise ein Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit seine zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen kann.
Die Ursachen für eine Arbeitsunfähigkeit können physische/psychische Erkrankungen oder auch Unfallfolgen sein. Ein weiterer Grund für eine Krankschreibung kann aber auch sein, dass sich eine Krankheit im weiteren Verlauf verschlimmern könnte, wenn man seine Arbeit weiter ausführen würde.
Die meisten Arbeitnehmer haben bereits mit einer Arbeitsunfähigkeit Bekanntschaft gemacht. Diese ist auch als Krankschreibung oder Krankmeldung bekannt. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) oder der sogenannte „gelbe Zettel“ sind für eine solche Krankmeldung notwendig. Da eine solche Krankmeldung z.B. aus einem grippalen Infekt hervorgehen kann, trägt sie eher einen „vorübergehenden“ oder nicht dauerhaft anhaltenden Charakter der Arbeitsunfähigkeit.
Hinweis: Wenn du Arbeitnehmer bist, bekommst du bis zu 6 Wochen durch deinen Arbeitgeber die volle Lohnfortzahlung. Ab der 7. Woche wird dann das Krankengeld von der Krankenkasse gezahlt. Dies beträgt dann nur noch ca. 70% des letzten Bruttogehalts. Um diese Lücke zu schließen kannst du zusätzlich eine private Krankentagegeldversicherung absichern.
Nun kommen wir zum Thema der Berufsunfähigkeit. Diese ist in den Versicherungsbedingungen klar definiert und liegt vor,
„wenn die versicherte Person infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen ihren zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, nicht mehr zu mindestens 50 Prozent ausüben kann beziehungsweise sechs Monate nicht mehr ausüben konnte.“
Um den Schutz der BU zu genießen, benötigt man eine eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung. Diese muss man selbst abschließen, denn der Staat sorgt in dieser Form nicht ausreichend für die Arbeitnehmer vor. Hinweis: Bei einem Abschluss einer BU können wir dir helfen!
Bei einer Berufsunfähigkeit sind weitaus mehr Voraussetzungen „einzuhalten“ als bei einer Krankmeldung. Speziell der zeitliche Horizont bei einer Berufsunfähigkeit ist eher langfristig.
Zusammengefasst kann man sagen, dass es sich bei einer Arbeitsunfähigkeit um einen vorübergehenden Zustand und bei einer Berufsunfähigkeit um einen langfristigen oder dauerhaften Zustand einer Erkrankung handelt. Berufsunfähigkeit ist demnach voraussichtlich dauerhafte Arbeitsunfähigkeit.
Doch es gibt eine Verbindung der beiden Begriffe.
Diese findet sich bei der Berufsunfähigkeitsversicherung wieder. Dabei sprechen wir von der Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel) als Einschluss in einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Von manchen wird die Arbeitsunfähigkeitsversicherung auch synonym mit der AU-Klausel verwendet.
AU-Klausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung
Unter einer Arbeitsunfähigkeitsversicherung kann man den zusätzlichen Einschluss einer Arbeitsunfähigkeitsklausel (AU-Klausel) in einer Berufsunfähigkeitsversicherung verstehen.
Danach werden schon für den Fall der Arbeitsunfähigkeit von 6 Monaten Versicherungsleistungen aus dem Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrag erbracht. In zahlreichen Versicherungsbedingungen reicht ein Nachweis durch Krankschreibung, der so genannte „gelbe Schein“. Solch einen Nachweis kann ein Arbeitnehmer von seinem Hausarzt einholen.
Das wäre ja super, wenn ich meine Leistung aus der BU bekomme und diese einfach nur mit dem gelben Schein nachweisen muss.
Doch so leicht ist es nicht, denn die Leistungen aus der AU-Klausel sind zeitlich beschränkt. Die Leistung reicht i.d.R. von 18 bis zu maximal 36 Monaten. Ist bis dahin keine BU anerkannt worden, wird die Leistung eingestellt. Auch die Versicherungsbedingungen der unterschiedlichen Gesellschaften, in Bezug darauf, welche Bescheinigungen zur Anerkennung der AU Leistung notwendig sind, unterscheiden sich zum Teil erheblich voneinander. – nicht immer reicht der „gelbe Schein“ aus.
Viele stellen sich die Frage, was die AU-Klausel denn im Allgemeinen nützt, denn wenn ich arbeitsunfähig bin, bin ich doch auch berufsunfähig, oder? Dann bekomme ich doch sowieso die Leistung.
Das ist in der Praxis nicht immer der Fall. Um das zu verstehen, muss man wissen, dass bei vielen Erkrankten die Erreichung des BU Grades von 50%, wie in der Definition der BU bereits geschildert, eine der größten Hürden bei der Beantragung der Leistungen mit sich bringt.
In manchen Fällen ist es möglich, zwar AU zu sein, jedoch nicht zwingend BU zu sein. Ausführlich wollen wir uns diesem Thema in einem anderen Beitrag widmen.
Wenn der BU Grad von 50% nicht erreicht wird, man jedoch länger AU ist, kann eine solche AU-Klausel durchaus sinnvoll sein. Denn dann würde man im Idealfall auch bis zu 36 Monate Geld aus der BU Versicherung erhalten. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass eine eventuell anfallende längere Wartezeit bis zur Anerkennung der Berufsunfähigkeit überbrückt werden kann. Denn manchmal dauert es mehrere Monate, bis die Versicherung mit der Prüfung der tatsächlichen Berufsunfähigkeit ein abschließendes Urteil gefällt hat. Mit einer „gelben-Schein-Regelung“ bei einer Arbeitsunfähigkeit wäre diesbezüglich keine weitere Prüfung nötig.
Eine „AU-Klausel“ kann somit als zusätzlicher Baustein der BU dienen, um in bestimmten Situationen, über einen gewissen Zeitraum, finanzielle Engpässe auszugleichen.
Kosten der Arbeitsunfähigkeitsversicherung – AU-Klausel
Da es sich bei der Arbeitsunfähigkeitsklausel i.d.R. um einen zusätzlichen Baustein der BU-Versicherung handelt, fallen auch weitere Kosten für einen solchen Schutz an. Diese liegen etwa zwischen 3-5 Prozent des Versicherungsbeitrags der Berufsunfähigkeitsversicherung. Bei manchen Versicherungen ist bereits eine AU-Klausel eingeschlossen, bei anderen Gesellschaften muss man diesen Zusatz aktiv anwählen.
Wichtig ist dabei, dass man auf die Bedingungen achtet und die unterschiedlichen Tarifbedingungen miteinander vergleicht. Die AU-Klausel ist nämlich erst dann sinnvoll, wenn auch die Bedingungen kundenfreundliche gestaltet sind.
Wie kannst du nun vorgehen?
Wenn du gerade auf der Suche nach einer passenden Berufsunfähigkeitsversicherung bist, dann lies dir gerne unsere weiteren Beiträge durch. Du kannst auch gerne direkt einen Online-Termin mit uns vereinbaren oder weitere offene Fragen an uns richten.
Wir freuen uns über deine Anfrage!