Eines der wohl bekanntesten und vermeintlich wichtigsten Kriterien einer Berufsunfähigkeitsversicherung stellt die abstrakte Verweisung oder auch den „Verzicht auf eine abstrakte Verweisung“ dar. In zahlreichen Testberichten, u.a. auch der Berufsunfähigkeitsversicherung-Checkliste der Stiftung Finanztest/Warentest, ist dieser Punkt unter den wichtigsten Kriterien für eine gute BU-Versicherung zu finden. Auch unsere Anfragen hinsichtlich der Berufsunfähigkeitsversicherungen, die uns aus dem gesamten Bundesgebiet erreichen, machen deutlich, dass das Thema „Abstrakte Verweisung“ bei den meisten ganz weit oben auf dem Zettel steht.
Eines vorab: In fast allen heutigen BU-Tarifen ist so gut wie keine Abstrakte Verweisung mehr vorzufinden. Doch was hat es mit diesem Begriff auf sich und aus welchem Grund wird ihm so viel Bedeutung zugesprochen?
In diesem Artikel wollen wir auf diese und weitere Fragen eingehen und dir dabei Beispiele aus unserer Beratungspraxis zeigen. Wir gehen ein wenig in die Tiefe und beleuchten dabei Punkte, die auf den ersten Blick gar nicht so eindeutig sind, auf die du beim Abschluss einer BU-Versicherung jedoch achten solltest, denn in manchen Tarifen ist eine sogenannte „versteckte Verweisungsklausel“ enthalten.
Doch zuerst befassen wir uns einmal mit dem Begriff der abstrakten Verweisung.
1. Abstrakte Verweisung Definition
Um die abstrakte Verweisung zu verstehen, schauen wir uns im ersten Schritt an, wie die Voraussetzung für eine Berufsunfähigkeit in „guten“ Versicherungsbedingungen geregelt sein sollten, welche keine abstrakte Verweisung enthalten.
„Die versicherte Person ist berufsunfähig, wenn sie ihre bisherige berufliche Tätigkeit zu mindestens 50 Prozent und voraussichtlich mindestens 6 Monate nicht mehr ausüben kann.“
Diese Klausel, die in den verschiedenen Versicherungsbedingungen so oder ähnlich vorzufinden ist, macht deutlich, dass im Falle einer Berufsunfähigkeit deine bisherige oder zuletzt ausgeübte konkrete berufliche Tätigkeit maßgeblich für die Überprüfung der Berufsunfähigkeit ist. Wie es die Berufsunfähigkeitsversicherung der LV 1871 geregelt hat, kannst du im folgenden Schaubild erkennen:
Auch hier geht aus den Bedingungen deutlich hervor, dass der „zuletzt ausgeübte Beruf“ maßgeblich für die Überprüfung deiner potenziellen Berufsunfähigkeit entscheidend ist. Die HDI-Versicherung wählt eine etwas längere Formulierung, welche das gleiche ausdrückt:
Hier ist auch wieder der Passus „…ihrem zuletzt bei Eintritt des Versicherungsfalls ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war…“ entscheidend.
So sollte es auch sein, denn du willst dich ja für deinen zuletzt ausgeübten Beruf absichern und nicht für einen ganz anderen Beruf, den du gar nicht ausübst, aber theoretisch ausüben könntest.
Schauen wir uns nun die Versicherungsbedingungen an, die eine abstrakte Verweisung enthalten, und betrachten den kleinen, aber eklatanten Unterschied.
„Vollständige Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens 12 Monate außerstande ist, seinen vor Eintritt des Versicherungsfalles ausgeübten Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund seiner Ausbildung und Fähigkeiten ausgeübt werden kann und seiner bisherigen Lebensstellung entspricht.“
Unabhängig davon, dass du laut den obigen Bedingungen nicht nur 6 Monate, sondern sogar 12 Monate berufsunfähig sein musst, ist hier eine Verweisungsklausel enthalten, die den Versicherer in deinem Leistungsfall dazu veranlassen kann zu überprüfen, ob du noch eine andere Tätigkeit unter den oben genannten Bedingungen ausüben kannst.
Dies wird daran deutlich, dass in der obigen Definition der Zusatz „…oder eine andere Tätigkeit“ enthalten ist.
Im Vergleich dazu noch einmal die Bedingungen ohne Verweisungsklausel:
„Die versicherte Person ist berufsunfähig, wenn sie ihre bisherige berufliche Tätigkeit zu mindestens 50 Prozent und voraussichtlich mindestens 6 Monate nicht mehr ausüben kann.“
Wichtig:
Die Klausel der abstrakten Verweisung erlaubt es dem Versicherer zu überprüfen, ob du im Falle einer Berufsunfähigkeit, basierend auf deiner bisherigen sozialen Wertschätzung, deinem finanziellen Einkommen sowie Ausbildung und Fähigkeiten theoretisch in der Lage wärst, eine andere Tätigkeit auszuüben, unabhängig davon, ob diese Tätigkeit aktuell ausgeübt wird oder ein entsprechender Arbeitsplatz verfügbar ist.
Zugegeben, ein recht langer Satz - in anderen Worten:
Wenn du aus gesundheitlichen Gründen deinen zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kannst, könnte deine BU-Versicherung, wenn die Klausel der abstrakten Verweisung enthalten ist, die Leistung verweigern, wenn du theoretisch eine andere Tätigkeit ausüben kannst.
Dabei wird zwar deine bisherige soziale Wertschätzung, dein vorheriges Einkommen sowie deine Kenntnisse und Fähigkeiten berücksichtigt, es ist aber irrelevant, ob der Arbeitsmarkt den theoretisch auszuübenden Beruf hergibt. Das Risiko, einen Arbeitsplatz zu finden, liegt also bei dir.
Die Versicherung stellt bei der abstrakten Verweisung also lediglich fest, dass es unter den Voraussetzungen noch eine berufliche Tätigkeit gibt, die du unter den oben genannten Bedingungen ausüben kannst. Aus diesem Grund ist die Verweisung als abstrakt zu bezeichnen.
2. Abstrakte Verweisung Beispiel
Wir möchten dir anhand von einem Beispiel noch einmal verdeutlichen, wie eine abstrakte Verweisung in der Praxis aussehen kann, bevor wir im weiteren Verlauf noch auf einen Mythos zu sprechen kommen und dir zeigen, in welchen BU-Versicherungen die abstrakte Verweisung heute noch hinterlegt ist.
Beispiel:
Aufgrund von Arthrose im linken Handgelenk stellt eine Schönheitschirurgin einen Antrag auf Bewilligung der Berufsunfähigkeit bei ihrer Versicherung. Da die Chirurgin auf ihr Handgelenk angewiesen ist und zu mindestens 50 % und länger als 6 Monate ihren Beruf nicht mehr ausüben kann, hofft sie auf die Auszahlung der monatlichen BU-Rente.
In den Vertragsbedingungen der Versicherung ist jedoch geregelt, dass diese das Recht auf eine abstrakte Verweisung hat. Die Leistungsprüfung stellt fest, dass die Schönheitschirurgin zwar nicht mehr in ihrer Tätigkeit aktiv sein kann, jedoch in einer gehobenen Position im Bereich der Pharmaindustrie arbeiten könnte. Da diese Position ihrer bisherigen sozialen Wertschätzung, ihrem vorherigen Einkommen sowie ihren Kenntnissen und Fähigkeiten entsprechen würde, wäre die Versicherung nicht zur Leistung verpflichtet.
Wichtig: Auch hier wäre es irrelevant, ob der Arbeitsmarkt den theoretisch auszuübenden Beruf überhaupt hergibt. Die abstrakte Verweisung würde greifen und die Versicherung von der Leistungspflicht befreien.
3. Mythos der Abstrakten Verweisung
Wie du bereits feststellen konntest, ist im Falle einer Berufsunfähigkeit die Verweisung durch die Versicherung in „irgendeinem Beruf“ nicht so einfach durchsetzbar, da die folgenden Punkte bei der abstrakten Verweisung berücksichtigt werden müssen:
- Soziale Wertschätzung und Lebensstellung
- Ausbildung und Fähigkeiten
Das oft angebrachte Beispiel, dass die Versicherung dich, wenn eine Verweisungsklausel enthalten ist, von deinem zuletzt ausgeübten Beruf einfach zum Pförtner, als Callcenter-Mitarbeiter oder Sachbearbeiter verweisen kann und somit keine Leistung erbringen muss, ist daher hinfällig,
Dieser Mythos hält sich hartnäckig und stammt vermutlich aus dem Bereich der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente.
Um die gesetzliche Erwerbsminderungsrente zu erhalten, ist ein Zeitnachweis zu berücksichtigen. Hierbei darfst du nur noch 3 bzw. 6 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können, bevor die gesetzliche Rentenversicherung dir eine Erwerbsminderungsrente zahlt. Dabei findet auch keine Berücksichtigung der vorherigen sozialen Wertschätzung oder Lebensstellung statt.
Wir wollen es aber bei diesem kleinen Exkurs der gesetzlichen Erwerbsminderung belassen und uns weiterhin der abstrakten Verweisung widmen.
4. Abstrakte Verweisung in heutigen Tarifen
Nun könnte man meinen, dass die Verweisungsklausel für die Versicherungen doch Tür und Tor öffnet, nicht leisten zu müssen, und man unbedingt darauf achten sollte, dass diese Klausel nicht in der BU-Versicherung enthalten ist.
Wie wir bereits zu Beginn des Artikels erwähnt haben, ist heutzutage in nahezu keinem soliden BU-Tarif eine solche Verweisungsklausel mehr vorzufinden.
In älteren BU-Versicherungen, welche vor 15 Jahren und länger abgeschlossen wurden, findet sich in den Bedingungen noch eine abstrakte Verweisung. Vereinzelt lassen sich Verweisungsklauseln heutzutage noch in sogenannten Basis-Tarifen vorfinden, welche jedoch grundsätzlich nicht zu empfehlen sind. Die Basistarife sind meistens (deutlich) günstiger als die „normalen“ BU-Tarife, haben aber eine dementsprechend geringere Leistung und sind preisgünstiger.
Um dir ein besseres Bild davon zu vermitteln, wie du erkennen kannst, dass dein Tarif keine abstrakte Verweisung enthält, schauen wir uns ein paar Beispiele an.
5. BU ohne abstrakte Verweisung
Die LV 1871 überprüft den „zuletzt ausgeübten Beruf“ und „verzichtet auf die Möglichkeit einer sogenannten abstrakten Verweisung“. Deutlicher geht es kaum.
Die HDI hat für den Verweisungsverzicht einen eigenen Paragraphen in ihren Bedingungen. Ein klares „Nein“ auf die Frage „Können Sie bei BU-Eintritt auf einen anderen Beruf verwiesen werden?“, sorgt hier für unmissverständliche Klarheit.
Die Baloise braucht weniger Worte, welche jedoch auch klar formuliert sind.
Was in manchen Tarifen heutzutage noch enthalten ist, ist eine „versteckte“ Verweisungsklausel. Dieser widmen wir uns im kommenden Kapitel.
6. Abstrakte Verweisung bei Ausscheiden / Ausstieg aus dem Berufsleben
Auch wenn der Großteil der heutigen Berufsunfähigkeitsversicherer auf die abstrakte Verweisung verzichtet, gibt es in einigen Versicherungsbedingungen noch eine „versteckte Verweisungsklausel“.
Wenn du eine solche versteckte Klausel in deinem Vertrag enthalten hast, dann kann diese in bestimmten Situationen in deinem Leben zum Tragen kommen und ein Risiko für dich darstellen, wenn es um die Bewertung deiner möglichen Berufsunfähigkeit geht.
Auch die Stiftung Warentest/Finanztest weist unter dem Punkt „Verweisungsverzicht“ darauf hin, dass man auch auf die „versteckte Verweisungsklausel“ achten soll, wenn es um eine vorübergehende Unterbrechung der Berufstätigkeit geht.
Wichtig: Die „versteckte Verweisungsklausel“ kann zum Tragen kommen, wenn du dich in einer vorübergehenden oder dauerhaften Unterbrechung deiner beruflichen Tätigkeit befindest.
Diese Unterbrechungen können unterschiedlicher Natur sein:
- Kindererziehungszeit
- Arbeitslosigkeit
- Kurzarbeit
- Pflege von Kindern oder nahen Angehörigen
- Sabbatical (Sabbatjahr)
In guten Versicherungsbedingungen, ohne versteckte Verweisung, sollte demnach auch geregelt sein, dass du beispielsweise bei einer längeren Kindererziehungszeit und dem damit einhergehenden Ausscheiden aus dem Berufsleben im Falle einer Berufsunfähigkeit auf deinen zuletzt ausgeübten Beruf und die Lebensstellung zum Zeitpunkt deines Ausscheidens geprüft wirst.
Im Folgenden zwei Beispiele, wie es Versicherungen gut gelöst haben, bei denen keine versteckte Verweisungsklausel enthalten ist. Unter der Frage „Welcher Beruf und welche Lebensstellung sind nach dem Ausscheiden maßgeblich?“ bringt es die Baloise Berufsunfähigkeitsversicherung gut auf den Punkt.
Auch die HDI hat dies mit weiteren Beispielen und einer klaren Aussage hinterlegt, wie im Falle des (vorübergehenden) Ausscheidens aus dem Berufsleben umgegangen wird.
Bei manchen Versicherungen ist die „vorübergehende Unterbrechung der Berufstätigkeit“ extra definiert. Wenn eine explizite Regelung vorliegt, dann wird darin teilweise die abstrakte Verweisung ab einer bestimmten Dauer der Unterbrechung (meist nach 3 oder 5 Jahren) wieder eingeführt.
Diese Klausel ist oftmals in sogenannten Basis-Tarifen bestimmter Versicherungsgesellschaften enthalten, welche in der Regel durch ein deutlich schwächeres Leistungsverhältnis gekennzeichnet sind. Hier ein Beispiel, wie eine „versteckte Verweisungsklausel“ in den Bedingungen ausgestaltet sein kann.
Anhand dieses Beispiels wird deutlich, wie eine versteckte Verweisungsklausel aussehen kann. Wenn du den Bedingungen folgend nach länger als 36 Monate aus deinem Berufsleben ausscheidest und dich beispielsweise um die Pflege deines Kindes kümmerst, dann wird im Falle einer Berufsunfähigkeit nicht mehr deine letzte Berufstätigkeit vor dem Austritt geprüft.
Stattdessen wird geprüft, ob „ein Beruf“ zugrunde gelegt werden kann, den du aufgrund deiner Ausbildung und Erfahrungen in gesunden Tagen hättest ausüben können, welcher deiner Lebensstellung zum Zeitpunkt deines Ausscheidens entspricht. Demnach eine versteckte Verweisung, denn es wird „ein Beruf“ als Bewertung herangezogen.
Eine etwas mildere „versteckte Verweisungsklausel“, welche im SMART-Tarif der Bayerischen Versicherung hinterlegt ist, kannst du im folgenden Ausschnitt erkennen:
Hier beträgt der Zeitraum nach dem Ausscheiden 5 Jahre und nicht, wie im obigen Beispiel, nur 3 Jahre. Des Weiteren gelten dabei noch die folgenden Bedingungen:
Mutterschutz, Elternzeit oder Arbeitslosigkeit gelten hier nicht als Ausscheiden aus dem Berufsleben. Diese Einschränkung grenzt sich im positiven Sinne vom ersten Beispiel ab.
7. Fazit - Abstrakte Verweisung und wie du vorgehen solltest
Zum Ende des Beitrags wollen wir dich noch auf die wesentlichen Punkte hinweisen, die du bei Abschluss deiner BU-Versicherung beachten solltest. Im ersten Schritt solltest du nicht „die beste BU-Versicherung“ heraussuchen und mit einer Checkliste unter anderem den Punkt der abstrakten Verweisung abhaken und prüfen, ob diese Klausel in irgendeiner Form enthalten ist.
Das mag erstmal merkwürdig klingen, doch unsere Beratungspraxis zeigt deutlich, dass sich dieser Schritt nicht lohnt und du damit den sprichwörtlichen zweiten Schritt vor dem ersten machst – doch aus welchem Grund?
Die Antwort ist recht simpel, denn nicht jede Versicherung nimmt dich mit deinen individuellen Vorerkrankungen an und gewährt dir auch Versicherungsschutz.
Um zu überprüfen, welche Versicherung dich zu welchen Konditionen annimmt, solltest du daher im ersten Schritt deine Gesundheitshistorie aufarbeiten. Viele unser Interessent/-innen holen sich dafür ihre Patientenakte ein. Das ist keine Pflicht, hilft dir aber, gerade bei zahlreichen Vorerkrankungen der letzten Jahre, hier nichts zu übersehen oder zu vergessen. Sollten Diagnosen fehlerhaft hinterlegt worden sein oder gravierende Erkrankungen vorhanden sein, dann ist auch das Einholen eines ärztlichen Attestes in vielen Fällen dienlich. Wenn du dir im Klaren über deine Erkrankungen bist, dann kannst du mit Hilfe unseres Fragebogens und unserem Dokument der „Eigenständigen Gesundheitserklärung“ deine Gesundheitshistorie aufarbeiten und Stellung dazu nehmen.
Diese „Fleißarbeit“ hilft der Risikoprüfung auf Seiten der Versicherung enorm, deine Vorerkrankungen besser einzuschätzen und im Idealfall ein besseres „Votum“ auszusprechen, was deine Versicherbarkeit angeht. Sowohl der von dir ausgefüllte Fragebogen als auch die Eigenständige Gesundheitserklärung und eventuelle ärztliche Atteste, senden wir dann anonymisiert an ausgewählte Versicherungsgesellschaften. Dieser Prozess nennt sich anonyme Risikovoranfrage.
Wir fragen ausschließlich Versicherungsgesellschaften an, welche keine abstrakte und auch keine versteckte abstrakte Verweisung in ihren Bedingungen hinterlegt haben und sind grundsätzlich auch gegen Basis-Tarife oder abgespeckte BU-Versicherungen „für den schmalen Geldbeutel“.
Erst dann, wenn wir die Rückmeldungen der Versicherer erhalten haben, ob und welche dich nach der anonymen Risikovoranfrage annehmen würden, geht es an die Ausgestaltung der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Dabei kannst du dann gerne mit einer Checkliste arbeiten, was dir besonders wichtig ist, und gemeinsam schauen wir uns das Preis-Leistungs-Verhältnis der Versicherungen an, welche eine positive Rückmeldung ausgesprochen haben. Dabei kannst du dir dann auch gerne die Bedingungen vergegenwärtigen und dich anderen Punkten wie der abstrakten Verweisung widmen.
Dieses Vorgehen ist in der Praxis einfach der vielversprechendste Weg, denn stell dir vor, du befasst dich im Voraus intensiv mit einer Versicherungsgesellschaft und deren Bedingungen und am Ende möchte diese dich aufgrund deiner Vorerkrankungen gar nicht versichern.
Lies dir dazu auch gerne unseren Beratungsablauf beim Abschluss einer BU-Versicherung durch. Solltest du einen „Altvertrag“ mit Verweisungsklausel haben, so ist dies auch keine Tragödie. Was du nicht machen solltest, ist hier voreilig eine Entscheidung zu treffen und den Vertrag kündigen.
Eine Prüfung, ob du noch eine BU-Versicherung erhältst, ist möglich, geht aber auch hier mit der Aufarbeitung deiner Patientenakte einher.
Wenn dir unser Ansatz gefällt, dann melde dich gerne per Mail (info@gn-finanzpartner.de) oder über unser Kontaktformular bei uns, und wir gehen gemeinsam den Weg der anonymen Voranfrage bis hin zum Abschluss deiner BU.
Die Anbieter, deren Tarife und Zahlbeiträge unterscheiden sich nicht von den bekannten Vergleichsportalen wie Check24 und Clark – du zahlst kein zusätzliches Geld mehr für unsere Beratung und Vorgehen.
Da wir den Großteil unserer Kunden in ganz Deutschland beraten, sind wir mit den digitalen Prozessen der Beratung bestens vertraut. Im Folgenden zwei Beispiele, wie uns Anfragen erreichen:
Wir freuen uns auf deine Anfrage!