
Seit einigen Jahren bemüht sich die Hannoversche Versicherung, sich auf dem Markt der Berufsunfähigkeitsversicherungen zu etablieren. Nicht zuletzt mit gewissen Aktionen vereinfachter Gesundheitsfragen möchte man hier gezielt junge Akademiker/-innen für sich gewinnen – eine attraktive Zielgruppe für Versicherer.
Da wir teils Anfragen von Personen erhalten, die sich auf Vergleichsportalen im Internet einen Überblick verschafft haben und dort suggeriert wird, dass der Abschluss innerhalb weniger Minuten möglich ist, möchten wir in diesem Artikel warnende Worte aussprechen. Nicht nur, weil man beim Lesen der Gesundheitsfragen und deren Interpretation vorsichtig sein sollte, sondern auch, weil bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen Fallstricke lauern, die Folgen mit großer Tragweite haben können.
Fehler bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen – sei es durch das Weglassen von Erkrankungen oder Beschwerden – können im schlimmsten Fall dazu führen, dass die Versicherung im Leistungsfall die Auszahlung verweigert. In diesem Beitrag gehen wir gezielt auf die Gesundheitsfragen der Hannoverschen Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ein. Gleichzeitig geben wir dir Einblicke in unsere Beratungspraxis und präsentieren dir unseren etwas unkonventionellen Weg der Beantragung deiner BU-Versicherung. Dieser bietet am Ende jedoch den größten Vorteil: einen rechtssicheren Berufsunfähigkeitsschutz.
1. Die „normalen“ Gesundheitsfragen der Hannoverschen
Wie bereits erwähnt, musst du bei Antragstellung wahrheitsgemäße Angaben zu deiner Gesundheitshistorie machen. Hierbei wird nicht nur dein aktueller Gesundheitszustand betrachtet, sondern auch Vorerkrankungen und Behandlungen aus den vergangenen Jahren.
Der folgende Abfrageblock 1 der Hannoverschen Gesundheitsfragen ist für viele unserer Kundinnen und Kunden von zentraler Bedeutung. In den meisten Fällen müssen hier unterschiedliche Fragestellungen mit „ja“ beantwortet werden.
Eine Antwort mit „ja“ führt dazu, dass du die Möglichkeit erhältst, eine Gesundheitserklärung eigenständig und detailliert vorzunehmen. Das bedeutet, dass du in einer separaten Erklärung ausführlich auf die entsprechende Behandlung, Diagnose oder gesundheitliche Erkrankungen eingehen kannst. Dies gibt dir die Chance, den Kontext deiner Angaben genauer darzustellen und mögliche Missverständnisse zu vermeiden. Es ist daher entscheidend, diese Fragen mit Sorgfalt zu beantworten und alle relevanten Informationen bereitzustellen. Im weiteren Verlauf des Artikels erkläre ich dir genau, wie du bei der ergänzenden Gesundheitserklärung vorgehen solltest und worauf du dabei achten musst.
Doch zunächst schauen wir uns die konkreten Fragestellungen an und klären, worauf du bei jeder einzelnen achten solltest.

Auf den ersten Blick scheinen es recht viele Bereiche und Angaben zu sein, die hier abgedeckt werden sollen. Doch um die Unterpunkte a) bis i) vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten, lohnt es sich, die übergeordnete Fragestellung genauer anzusehen und die einzelnen Anforderungen im Detail zu betrachten.

„Sind Sie in den letzten 5 Jahren durch Ärzte oder andere Heilbehandler, Therapeuten (also auch Psychotherapeuten oder Psychologen) untersucht, beraten oder behandelt worden hinsichtlich...:“
Positiv hervorzuheben ist bei den aufgeführten Gesundheitsfragen der Hannoverschen, dass in den vergangenen 5 Jahren konkret nach Arztbesuchen (einschließlich Heilpraktiker oder Therapeuten) gefragt wird und ob man im Zuge dessen beraten, behandelt oder untersucht wurde.
Andere Anbieter fragen oft allgemein nach Erkrankungen, Funktionsstörungen oder Beschwerden in den vergangenen 5 Jahren – auch wenn man nicht einmal bei einem Arzt in Behandlung gewesen ist. Ein solch offenes Fragekonstrukt bietet viel Interpretationsspielraum und Angriffsfläche im Leistungsfall, denn theoretisch müsste man auch das Herzstolpern vor 3 Jahren, die Kopfschmerzen, die sich über eine Woche hingezogen haben oder die Gemütsverstimmung im vergangenen Winter angeben, selbst wenn man nicht bei einem Arzt war.
Dies ist bei den Gesundheitsfragen der Hannoverschen BU-Versicherung nicht der Fall. Hier wird klar abgegrenzt, dass man bei einem Arzt oder Ähnlichem gewesen sein muss und dort untersucht, beraten oder behandelt wurde.
Doch auch die Gesundheitsfragen der Hannoverschen Berufsunfähigkeitsversicherung haben Schwachstellen, auf die wir im weiteren Verlauf zu sprechen kommen. Im Folgenden nun aber die weiteren Gesundheitsfragen der Reihe nach.

“Nehmen Sie derzeit oder nahmen Sie innerhalb der letzten 5 Jahre länger als 2 Wochen fortdauernd Medikamente ein?”
Auch diese Frage erscheint uns angemessen formuliert. Einige Anbieter, wie beispielweise die BarmaniaGothaer Versicherung nach dem großen Update der Gesundheitsfragen aus 2023, erheben Informationen über kürzere Zeitabschnitte. Dennoch ist die Fragestellung als positiv zu bewerten. Auch die folgende dritte Frage ist qualitativ hochwertig gestellt und bietet wenig Interpretationsspielraum.

Die vierte Frage hingegen ist uns etwas zu allgemein formuliert. Sie bezieht sich auf die allgemeine Durchführung von Kontroll- oder Nachsorgeuntersuchungen. Eine präzisere Formulierung könnte sich darauf konzentrieren, spezifische kontrollbedürftige Befunde oder Erkrankungen aus diesen Untersuchungen zu erfragen.

Im Gegensatz dazu ist die fünfte Frage eine Standardfrage, die auch bei der Hannoverschen gut strukturiert ist. Die folgende sechste Fragestellung, bezogen auf die letzten 3 Monate, hat es aber in sich und wird von uns kritisch bewertet.
Hier wird nach „Beschwerden“ oder „Gesundheitsstörungen“ gefragt, aufgrund dessen du auch nicht unbedingt bei einem Arzt gewesen sein musst.

Zusätzlich wird im Kleingedruckten nach einer "Abnahme der körperlichen bzw. psychischen Belastbarkeit", "Gefühlsstörungen" und "Lähmungen" gefragt.
Doch was genau bedeutet eine „Gefühlsstörung“ oder eine „Abnahme der körperlichen bzw. psychischen Belastbarkeit“?
Hier wirst du als Antragsteller gezwungen, eine eigene medizinische Einschätzung vorzunehmen – eine Art Selbstdiagnose, was wir als eher problematisch betrachten. Positiv hervorzuheben ist jedoch der vergleichsweise kurze Abfragezeitraum der Hannoverschen Versicherung in diesem Bereich: Bei Beschwerden oder Gesundheitsstörungen werden lediglich die letzten drei Monate abgefragt. Im direkten Vergleich mit anderen Anbietern ist das durchaus akzeptabel und stellt für die meisten unserer Interessenten am Ende kein allzu großes Problem bei der Beantwortung dar.
Die letzte Frage bezieht sich auf die vergangenen 10 Jahre. Positiv hervorzuheben ist, dass hier nach stationären Behandlungen gefragt wird und nicht nur nach „Krankenhausaufenthalten“. Dadurch ist die Formulierung klarer und besser verständlich.
Zwar ist die Frage insgesamt gut gestellt, jedoch gibt es Anbieter am Markt, die stationäre Aufenthalte nur für die letzten 5 Jahre abfragen – was für Antragsteller vorteilhafter ist.

Insgesamt sind die Gesundheitsfragen der Hannoverschen Berufsunfähigkeitsversicherung überwiegend qualitativ gut gestaltet. Unter dem folgenden Link kannst du dir die Gesundheitsfragen im Detail anschauen. Hier weicht die Reihenfolge der Fragestellungen teilweise etwas von unserem Artikel ab, jedoch sind alle Inhalte vollständig enthalten.
Hannoversche Berufsunfähigkeitsversicherung Gesundheitsfragen PDF Download
Bevor wir uns der sogenannten BU-Aktion mit verkürzten Gesundheitsfragen der Hannoverschen Versicherung widmen, werfen wir noch einen Blick auf die „Allgemeinen Fragen zur Gesundheit“, die ebenfalls bei der Antragstellung wahrheitsgemäß beantwortet werden müssen.

Bei Frage 7 wird abgefragt, ob bei dir ein Erwerbsminderung, ein Grad der Behinderung (GdB) oder eine vergleichbare Einstufung besteht bzw. ob ein Antrag auf Schwerbehinderung gestellt wurde.
In Frage 8 musst du Angaben zu deiner Größe und deinem Gewicht machen. Liegt dein BMI deutlich über oder unter dem Durchschnitt, kann die Hannoversche – wie viele andere Versicherer – einen Risikozuschlag verlangen, was deinen monatlichen Beitrag erhöht.
Frage 9 erfasst dein Raucherverhalten. Hier bietet die Hannoversche im Gegensatz zu den meisten Versicherern fünf Auswahlmöglichkeiten. Wenn du Raucher bist, wirkt sich dies negativ auf deinen Beitrag aus und führt zu höheren Kosten für deine BU-Versicherung.
Frage 11 muss von einigen unserer Interessenten nicht selten mit „Ja“ beantwortet werden, da Bergsport, Tauchsport oder Flugsport von vielen ausgeübt wird.
Solltest du ebenfalls zu dieser Personengruppe gehören, empfehlen wir, die erforderlichen Angaben in einem separaten Beiblatt zu machen. So kannst du die Details strukturiert darlegen und Missverständnisse vermeiden. Gerne unterstützen wir dich dabei, welche Angaben erforderlich sind und wie du die Erläuterung optimal formulieren kannst.

Die Frage 12 bezieht sich auf Auslandsaufenthalte. Hier müssen Angaben gemacht werden, wenn du in den nächsten 12 Monaten voraussichtlich länger als 6 Monate ins außereuropäische Ausland reist. Keine ungewöhnliche Frage, dennoch hätten wir uns hier eine Regelung wie bei der BarmaniaGothaer Versicherung gewünscht, bei der Aufenthalte in den USA und Kanada nicht anzugeben sind.
Viele Studierende, die über uns eine BU-Versicherung abschließen, planen einen solchen Aufenthalt im Rahmen eines Auslandssemesters oder ähnlicher Programme. Daher muss diese Frage häufig mit „Ja“ beantwortet werden, was zu einem gewissen Mehraufwand führt. Positiv hervorzuheben ist jedoch, dass der Aufenthalt mindestens 6 Monate dauern muss, um angegeben werden zu müssen – andere Anbieter fragen hier bereits nach 3 Monaten.
Wenn du an dieser Stelle bereits überzeugt bist, dass die Hannoversche BU-Versicherung die richtige Wahl für dich ist, kannst du dich gerne über unser Kontaktformular bei uns melden. Wir führen gemeinsam mit dir kostenfreie und anonyme Risikovoranfragen durch. Dabei erfragen wir schriftlich und anonym bei der Hannoverschen (oder anderen Versicherungen), ob eine Absicherung unter Berücksichtigung deiner Gesundheitshistorie möglich ist. Auf diesen Prozess gehen wir im weiteren Verlauf des Artikels noch genauer ein.
Besonders interessant für viele junge Personen unter 35 dürfte zudem die BU-Aktion der Hannoverschen sein, bei der nur wenige Gesundheitsfragen beantwortet werden müssen.
2. Verkürzte Gesundheitsfragen Hannoversche – Aktion für junge Leute
Die Hannoversche Versicherung bietet neben den „normalen“ Gesundheitsfragen bei gewissen Ereignissen den Abschluss einer BU-Versicherung mit verkürzten Gesundheitsfragen an.
Dieser Antrag mit vereinfachter Gesundheitsprüfung kann benutzt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die versicherte Person ist Schüler, Student oder berufstätig.
- Die versicherte Person ist nicht älter als 35 Jahre.
- Die abgesicherte Rente beträgt max. 2.000 € pro Monat.
- Wird eine Grundfrage mit „Ja“ beantwortet, ist eine anonyme Risikoprüfung nicht mehr möglich. In diesem Fall muss die normale Anfrage genutzt werden.
Werfen wir einen Blick auf die Fragestellungen der BU-Aktion:

Wiederfinden lassen sich die Fragen nach Körpergröße und Gewicht sowie nach Gefahren bei Sport oder Hobbys. Auslandsaufenthalte werden nicht abgefragt – anders als bei der herkömmlichen „normalen“ Anfrage der Hannoverschen.
Die Gesundheitsfragen beschränken sich auf drei Fragen, die jedoch etwas weit gefasst sind:
1. Die erste Frage wie folgt:

„Sind Sie aktuell oder waren Sie in den letzten drei Jahren länger als drei Wochen ununterbrochen nicht in der Lage, aus gesundheitlichen Gründen Ihrer schulischen, studentischen oder beruflichen Tätigkeit nachzugehen (z. B. durch Arbeitsunfähigkeit)?“
Diese Frage können die meisten vermutlich eindeutig mit „Nein“ oder „Ja“ beantworten.
2. Weitaus komplexer stellt sich jedoch die zweite Frage der Aktion dar:

„Wurden Sie in den letzten drei Jahren zu folgenden Erkrankungen durch Ärzte, andere Heilbehandler oder Therapeuten untersucht, beraten oder behandelt*?
- Herz-Kreislauferkrankungen
- Krebs
- Schlaganfall
- Leber-/Nierenerkrankungen
- Autoimmunerkrankungen
- Chronische Erkrankungen (z. B. Rheuma, Multiple Sklerose, Epilepsie)
- Diabetes
- Asthma
- Psychische oder neurologische Erkrankungen
- HIV-Infektion / AIDS
- Erkrankungen oder Beschwerden des Bewegungsapparates (z. B. Rücken, Knie, Hüfte) oder der Sinnesorgane (z. B. Augen, Ohren, Haut).
Positiv hervorzuheben ist wieder die Frage nach Erkrankungen, die von einem Arzt o. Ä. untersucht, beraten oder behandelt wurden. Auch die Auflistung der anzugebenden Erkrankungen finden wir gut gelöst, da sie wenig Raum für Interpretationen lässt.
Wichtig: Wer meint, dass keine Medikamenteneinnahmen angegeben werden müssen, sollte sich im obigen Schaubild den letzten Hinweis genau ansehen.
„Mit „Behandlung“ ist auch jede Form der medikamentösen Therapie gemeint (ärztlich verordnete Medikamente, außer Verhütungsmittel), ebenso Kontroll- und Nachsorgeuntersuchungen.“
Auch dies ist unserer Meinung nach gut und klar verständlich gelöst. Zu guter Letzt weist die Hannoversche Versicherung auch darauf hin, welche Erkrankungen nicht unter die oben genannten Aufzählungen fallen:

„Hinweis: Nicht angegeben werden müssen: Fehlsichtigkeit von weniger als +/−8 Dioptrien, Covid19-Infektion oder Covid19-Erkrankung, die nicht länger als 3 Monate dauerte und seit mindestens 4 Wochen vollständig ohne Folgen ausgeheilt ist, Erkältungskrankheiten (z.B. Erkältungsschnupfen, Halsentzündung, Nasennebenhöhlenentzündung, Kehlkopf- oder Luftröhrenentzündung, grippaler Infekt), die folgenlos ausheilten, Magen-,Darm- und Harnwegsinfekte, die folgenlos ausheilten, Vorsorgeuntersuchungen (z.B. Hautkrebsvorsorge, gynäkologische Vorsorgeuntersuchung), die ohne krankhaften Befund blieben, Über-/Unterfunktion der Schilddrüse ohne Beschwerden, Nahrungsmittelunverträglichkeiten.“
Die dritte und letzte Frage könnte bei dem einen oder anderen auf Skepsis stoßen. Auch hier zur Erinnerung noch einmal die dritte Gesundheitsfrage der BU-Aktion:

„Bestehen oder bestanden darüber hinaus bei Ihnen in den letzten drei Monaten eine der folgenden Gesundheitsstörungen oder Beschwerden? Bitte machen Sie auch eine Angabe, wenn Sie wegen der unten genannten Gesundheitsstörungen oder Beschwerden weder beraten, untersucht noch behandelt wurden.“
Wie Leserinnen und Leser unserer Beiträge bereits wissen, blicken wir auf zu tätigende Angaben bei Gesundheitsfragen ohne ärztliche Konsultation oder Fragen nach Beschwerden immer ein wenig kritisch. An dieser Stelle finden wir die Frage jedoch recht solide gestellt. Es werden klar abgegrenzte Gesundheitsstörungen oder Beschwerden genannt, und der Abfragezeitraum ist mit lediglich drei Monaten verhältnismäßig kurz.
Insgesamt handelt es sich um eine fair und kundenfreundlich gestaltete Gesundheitsabfrage, die für den einen oder anderen passend sein könnte. Wir haben diese Aktion bereits mehrfach genutzt und gezielt bei bestimmten Personen angewandt.
Ein kleiner nachteiliger Punkt liegt jedoch in der praktischen Nutzung der Gesundheitsfragen. Um von der Aktion der Hannoverschen BU-Versicherung profitieren zu können, müssen alle Fragen wahrheitsgemäß mit „Nein“ beantwortet werden.
Sobald eine der Fragen nicht mit „Nein“ beantwortet werden kann, ist der normale Antrag mit vollständiger Gesundheitsprüfung zu verwenden. Ausgenommen davon ist die Frage nach Gefahren beim Sport oder Hobby. Andere Versicherer, wie die „Aktion der Baloise für junge Leute“, sind hier weitaus kulanter und ermöglichen auch bei derartigen Aktionen anonyme Risikovoranfragen, ohne dass direkt der normale Gesundheitsfragebogen verwendet werden muss.
Auch hier wieder unser Angebot: Solltest du alle Fragen mit „Nein“ beantworten können und die Rahmenbedingungen der Hannoverschen BU-Versicherung für dich passen, kannst du den Beantragungsprozess deiner BU-Versicherung gerne über uns laufen lassen. Schicke uns dazu einfach eine Nachricht über das Kontaktformular.
Hannoversche BU-Aktion verkürzte Gesundheitsfragen PDF Download
Im weiteren Verlauf des Artikels gewähren wir dir einen Einblick in unseren Beratungsablauf und zeigen dir, warum eine Beratung durch Experten so wichtig ist. Zudem erläutern wir, aus welchem Grund es in nahezu allen Fällen ratsam ist, eine anonyme Risikovoranfrage zu stellen, und warum das Einholen der Patientenakte für viele einen sinnvollen Weg darstellt.
Doch warum legen wir bei der Beantwortung von Gesundheitsfragen so viel Wert auf Genauigkeit und Vollständigkeit? Das Ganze hat mit der vorvertraglichen Anzeigepflicht zu tun, die du als Verbraucher/-in beachten musst.
3. Falsche Angaben bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen
Wenn du unvollständige Angaben machst oder bestimmte Vorerkrankungen vergisst oder weglässt, gefährdest du deinen Versicherungsschutz. Die Hannoversche BU-Versicherung gibt diesen Hinweis klar und deutlich vor den zu beantwortenden Gesundheitsfragen.

Solltest du fehlerhafte Angaben machen, könntest du im Leistungsfall den Versicherungsschutz gefährden. Im Artikel „Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung“ haben wir uns diesem Thema und den möglichen Konsequenzen ausführlich gewidmet.
Da in den meisten Fällen Erkrankungen oder Arztbesuche der letzten 5 Jahre (stationär sogar 10 Jahre) abgefragt werden, stellen sich viele unserer Interessenten zurecht die Frage, wie man seine Gesundheitsgeschichte über solch lange Zeiträume vollständig und korrekt angeben kann. Fehlerhafte Angaben im Nachhinein richtigzustellen ist im Leistungsfall oftmals unmöglich.
Nicht immer werden falsche Angaben absichtlich gemacht. Es kann vorkommen, dass man sich an bestimmte Erkrankungen nicht mehr erinnert oder dass Diagnosen vom Arzt zwar gestellt, aber nicht mitgeteilt wurden, obwohl sie dennoch abgerechnet wurden. Denkbar sind auch fehlerhafte Abrechnungen in deiner Patientenakte.
Aus diesem Grund sollte man seine eigene Gesundheitshistorie im Vorfeld genau kennen! Hier kommt unsere Praxiserfahrung zum Tragen. Informierte Interessenten, die den Weg über unsere Blogbeiträge auf unsere Homepage gefunden haben, sind vermutlich bereits über das Thema "Einholen der Patientenakte" gestolpert.
4. Vorgehen beim Abschluss deiner Berufsunfähigkeitsversicherung
Nun haben wir die Antrags- und Gesundheitsfragen ausgiebig analysiert und die Vor- und Nachteile dargestellt. In diesem Teil des Artikels wollen wir dir unsere Erfahrungen aus der Praxis zeigen und wie wir mit unseren Kunden/-innen bei der konkreten Antragstellung einer Berufsunfähigkeitsversicherung vorgehen.
4.1. Einholen deiner Patientenakte
Angenommen, du stehst vor der Aufgabe, die Gesundheitsfragen der Hannoverschen Berufsunfähigkeitsversicherung zu beantworten. Viele versuchen, dies über Online-Portale im Internet zu erledigen und geben innerhalb weniger Minuten aus dem Gedächtnis heraus ihre Erkrankungen der letzten Jahre an. Dies kann aufgrund von Erinnerungslücken oder fehlerhaft abgerechneten Diagnosen zu erheblichen Fehlern führen.
Solltest du dir nicht im Klaren darüber sein, welche Vorerkrankungen du in den vergangenen Jahren hattest, empfehlen wir in vielen Fällen das Einholen deiner Patientenakte. Auch die Stiftung Finanztest weist in ihrem bereits erwähnten Artikel darauf hin: „Wer aus Versehen falsche Angaben macht, riskiert später seinen Versicherungsschutz.“ Es ist daher ratsam, bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen deine Patientendaten vorliegen zu haben. Das Einholen der Patientenakte ist zwar nicht verpflichtend, kann dir jedoch als Leitfaden dienen, sodass du keine Angaben vergisst.
Falls es zu Unklarheiten gewisser Diagnosen in der Arztakte kommen sollte, können diese bereits im Vorfeld und vor Antragsstellung bereinigt oder geklärt werden. Oftmals finden sich in den medizinischen Akten fehlerhaft abgerechnete Diagnosen, welche im Leistungsfall die Frage aufwerfen könnten, warum die "Erkrankung" bei Antragsstellung nicht angegeben wurde. Wie man in solchen oder ähnlichen Fällen umgeht, haben wir in unserem Artikel „Fehlerhafte Diagnose in der Arztakte“ oder im Bericht „BU-Versicherung trotz Vorerkrankungen“ an Beispielen beschrieben.
Wenn dir deine Patientenakte vorliegt oder du dir über deine Gesundheitshistorie im Klaren bist, ist ein weiterer wichtiger Schritt notwendig, der dich näher an den Abschluss deiner Berufsunfähigkeitsversicherung bringt: die Aufbereitung deiner Patientenakte und die Erstellung der eigenständigen Gesundheitserklärung. Auch dieses Prozedere wird zumindest auf den Online-Portalen sowie von vielen Versicherungsvermittlern und Maklern nicht durchgeführt bzw. erhält oft zu wenig Aufmerksamkeit.
4.2. Eigenständige Gesundheitserklärung und Atteste
Wie bereits erwähnt, sind deine Angaben zum Gesundheitszustand die Grundlage für die Berufsunfähigkeitsversicherung. Es ist daher essenziell, alle abgefragten Informationen vollständig und nachvollziehbar anzugeben und, wenn nötig, näher zu erläutern.
Unsere Herangehensweise mag auf den ersten Blick etwas aufwendiger wirken, bietet dir jedoch die Sicherheit, dass keine relevanten Erkrankungen übersehen werden. Mithilfe deiner Patientenakte als Gedächtnisstütze kannst du die sogenannte Eigenständige Gesundheitserklärung ausfüllen. Dieses von uns erstellte Dokument ermöglicht es dir, detailliert und präzise auf Vorerkrankungen innerhalb der entsprechenden Abfragezeiträume einzugehen. Im Folgenden zeigen wir dir ein Beispiel für eine sehr ausführliche und klare Eigenständige Gesundheitserklärung.

Im Artikel "Eigenständige Gesundheitserklärung" geben wir weitere Anregungen, wie andere Kunden diese ausgefüllt haben. Im Rahmen unserer Beratung stellen wir dir die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung.
Die Gesundheitserklärung gibt der Risikoprüfung der angefragten Versicherung die Möglichkeit, deine Erkrankungen klarer nachzuvollziehen und fundiert einzuschätzen. Würden wir lediglich deine Diagnosen oder Beschwerden ohne weitere Erläuterungen an die Versicherung übermitteln, steigt das Risiko, dass der Antrag abgelehnt wird, da die Hintergründe unklar bleiben.
Die Eigenständige Gesundheitserklärung dient daher als detaillierte Ergänzung, in der deine Vorerkrankungen der vergangenen Jahre umfassend erklärt werden. Wenn du diese „Fleißarbeit“ erbracht hast, dann stellen wir eine anonyme Risikovoranfrage. Diese ist auch bei der Hannoverschen über uns möglich.
4.3 Anonyme Risikovoranfragen stellen
Bei der anonymen Risikovoranfrage senden wir den von dir ausgefüllten Gesundheitsfragebogen inklusive deiner Eigenständigen Gesundheitserklärung anonymisiert an die Versicherungsgesellschaft. Auf Basis dieser Angaben prüft die Versicherung ihr Risiko, das sie eingeht, wenn sie dich versichern würde. Ob die Versicherung das Risiko tragen möchte, entscheidet ein Risikoprüfer der Gesellschaft. Dieser Prozess wird als Risikovoranfrage bezeichnet.
Ein häufiger Fehler beim Abschluss über Vergleichsportale im Internet ist, direkt einen vollständigen Antrag mit all deinen Daten (also nicht anonymisiert) zu stellen – quasi auf "gut Glück". Wird dieser Antrag abgelehnt, weil die Versicherung das Risiko nicht tragen möchte, erfolgt in der Regel ein Eintrag im Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherer (HIS), auch bekannt als Wagnisdatei.
Alle angeschlossenen Versicherer können für einen definierten Zeitraum auf diese Daten zugreifen, um festzustellen, ob ein Antrag in der Vergangenheit unter erschwerten Bedingungen angenommen oder abgelehnt wurde. Das kann dazu führen, dass eine neue Gesellschaft bei einem Antrag Einsicht in diese zentrale Datenbank nimmt und erfährt, dass es zuvor bereits eine Ablehnung gab. Typische Gründe für eine solche Meldung sind:
- Medizinisch bedingte Erschwernisse wie Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge
- Ein Vertragsangebot wurde vom Antragsteller abgelehnt, da dieser mit den vorgeschlagenen Bedingungen wie Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen nicht einverstanden war
Dabei werden keine detaillierten Informationen übermittelt, die offenlegen, aus welchen gesundheitlichen Gründen Anpassungen vorgeschlagen wurden. Es wird lediglich vermerkt, dass die Standardbedingungen für eine Police nicht angeboten werden konnten.
Fragt eine Versicherungsgesellschaft gezielt nach Ablehnungen oder Annahmen unter erschwerten Bedingungen, bist du verpflichtet, diese Informationen anzugeben – auch dann, wenn der betreffende Antrag nicht in der HIS-Datenbank aufgeführt ist.
Eine falsche Beantwortung dieser Frage, obwohl es bereits eine Ablehnung bei einer anderen Versicherung gab, könnte als schwerwiegende Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht ausgelegt werden. Dies hätte möglicherweise weitreichende Konsequenzen, insbesondere im Leistungsfall.
Das alles bleibt dir erspart, wenn du den Weg der anonymisierten Risikovoranfrage wählst.
5. Erfahrungen mit der Risikoprüfung der Hannoverschen
Du kannst deine Gesundheitshistorie noch so gut aufbereiten und mit entsprechenden Attesten belegen – am Ende muss auch die Risikoprüfung mitspielen. Dank der sorgfältigen Vorbereitung der Dokumente, wie etwa der eigenständigen Gesundheitserklärung, wird bei der Hannoverschen häufig auf zusätzliche Fragebögen verzichtet, und die Bewertung von Vorerkrankungen erfolgt in vielen Fällen „realistisch“ und nachvollziehbar.
Allerdings waren wir in der Vergangenheit bei manchen Rückmeldungen etwas überrascht. Personen, bei denen unserer Meinung nach der BU-Schutz nur mit einem Leistungsausschluss möglich wäre, wurden mit einem Risikozuschlag angenommen – was durchaus positiv zu bewerten ist.
Auf der anderen Seite gab es jedoch auch Anfragen, bei denen wir uns gewundert haben, weshalb ein Leistungsausschluss erforderlich war. Da wir im Rahmen einer BU-Beratung neben der Hannoverschen oft auch ein bis zwei weitere Anbieter kontaktieren, fällt uns auf, dass die Hannoversche im direkten Vergleich teilweise etwas „strenger“ votiert. Aus diesem Grund fällt die Wahl manchmal auf einen Mitbewerber, obwohl wir uns aufgrund des Preis-Leistungs-Verhältnisses eigentlich einen Tarif der Hannoverschen gewünscht hätten.
Auffällig ist zudem, dass bei komplexeren Sachverhalten oder Krankheitsbildern, bei denen wir neben den Befundberichten auch Atteste einholen und erstellen lassen, keine Bearbeitung der Versicherbarkeit stattfindet. Im Folgenden ein Auszug einer solchen Rückmeldung:

Das ist auf der einen Seite nachvollziehbar – wenn derartige Anfragen in erhöhtem Maße zur Prüfung vorliegen, aber im Nachgang kein Abschluss erfolgt, entstehen der Hannoverschen nur Kosten und kein Ertrag. Auf der anderen Seite ist dies für uns eher ein KO-Kriterium, und die Hannoversche fällt bereits im Vorfeld durchs Raster, wenn ein komplexerer Sachverhalt der Gesundheitshistorie vorliegt.
Betrachtet man die Bearbeitungszeit der Rückmeldungen, so ist die Hannoversche Versicherung hier sehr schnell. Nach wenigen Tagen, teilweise sogar schon nach einem Tag, erhält man eine Rückmeldung aus der Risikoprüfung. Dies spricht für eine strukturierte Arbeitsweise, hat jedoch weniger mit der Qualität der Bearbeitung zu tun. Dennoch ist es ein positives Merkmal, da man merkt, dass die Hannoversche daran arbeitet, eine führende Position im BU-Bereich zu erreichen.
6. Fazit und Vorgehen
Wie du erkennen kannst, spielt neben der Qualität und der wahrheitsgemäßen Beantwortung der Gesundheitsfragen eine fachmännische Expertise beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung eine entscheidende Rolle. Unserer Meinung nach birgt die größte Gefahr die Tatsache, dass man auf Online-Portalen eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit nur wenigen Klicks eigenständig abschließen kann. Zwar besteht die Möglichkeit einer Beratung über einen Telefonkontakt, dies ist jedoch nicht verpflichtend.
Mit kleinen Abstrichen können wir den Gesundheitsfragen der Hannoverschen BU-Versicherung insgesamt ein positives Zeugnis ausstellen. Die offen gestellten Fragen nach Beschwerden oder gesundheitlichen Einschränkungen bergen zwar gewisse Risiken, doch durch den vergleichsweise kurzen Abfragezeitraum von nur drei Monaten bleibt der Aufwand überschaubar.
Für manche kann auch der vereinfachte Gesundheitsfragebogen von Vorteil sein – allerdings ist hier leider keine anonyme Voranfrage möglich. Das finden wir schade und hoffen, dass dies in Zukunft angepasst wird.
Wenn du gemeinsam mit uns eine kostenfreie anonyme Risikovoranfrage stellen möchtest oder dich der Antrag mit den vereinfachten Gesundheitsfragen anspricht, melde dich gerne per E-Mail (info@gn-finanzpartner.de) oder nutze unser Kontaktformular.
Wir beraten Kunden/-innen im gesamten Bundesgebiet und sind dank unserer digitalen Online-Beratung optimal aufgestellt. Daher musst du nicht aus unserer Region kommen, um von uns beraten zu werden.
Im Folgenden zwei Beispiele, wie Anfragen uns erreichen:
Wir freuen uns auf deine Anfrage!