Einkommensgrenze beim Elterngeld 2026: Wer hat noch Anspruch?

Veröffentlicht
02.06.2026
Autor
Thomas Nierhaus
Einkommensgrenze Elterngeld 2026

Seit dem 1. April 2025 gilt beim Elterngeld eine Einkommensgrenze von 175.000 € zu versteuerndem Jahreseinkommen. Wer darüber liegt, hat keinen Anspruch mehr auf Elterngeld, weder als Paar noch als alleinerziehende Person.

Was viele dabei nicht wissen, es kommt gar nicht auf das Bruttogehalt an, sondern auf das zu versteuernde Einkommen.

Und genau hier liegt für viele Familien ein oft unterschätzter Spielraum, denn dieser Wert lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen gezielt beeinflussen. Wie das funktioniert und worauf es dabei ankommt, schauen wir uns in diesem Beitrag an.

Du erfährst in diesem Artikel:

  • wie hoch dein Bruttogehalt überhaupt sein darf
  • warum am Ende das zu versteuernde Einkommen entscheidet
  • warum bei Paaren beide Einkommen zählen
  • welche Möglichkeiten du hast, wenn du über der Grenze liegst

 

1. Wie hoch ist die Einkommensgrenze beim Elterngeld 2026?

Die Einkommensgrenze beim Elterngeld liegt 2026 bei 175.000 € zu versteuerndem Jahreseinkommen. Diese Grenze gilt einheitlich für Paare und für Alleinerziehende und ist unabhängig von der Anzahl der Kinder. Wird sie überschritten, entfällt der Anspruch auf Elterngeld vollständig.

Maßgeblich ist dabei das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes.

Wird dein Kind also im Jahr 2026 geboren, kommt es auf dein zu versteuerndes Einkommen aus dem Jahr 2025 an. Die Grenze gilt in dieser Höhe für alle Geburten ab dem 1. April 2025. Wichtig zu wissen ist, dass es sich um eine harte Grenze handelt und nicht um einen Freibetrag. Schon ein zu versteuerndes Einkommen von einem Euro über der Grenze führt dazu, dass der gesamte Anspruch entfällt.

 

2. Zu versteuerndes Einkommen statt Brutto: der entscheidende Unterschied

Der häufigste Irrtum beim Thema Elterngeld ist die Annahme, das Bruttogehalt sei entscheidend. Entscheidend ist jedoch das zu versteuernde Einkommen. Das ist der Betrag, der nach allen steuerlichen Abzügen übrig bleibt und den das Finanzamt in deinem Steuerbescheid ausweist. Da von deinem Bruttoeinkommen zunächst zahlreiche Positionen abgezogen werden, liegt das zu versteuernde Einkommen in der Regel deutlich darunter.

Wie groß dieser Abstand ist, zeigt eine Beispielrechnung des Bundesfamilienministeriums. Demnach entspricht ein zu versteuerndes Einkommen von 175.000 € bei einem kinderlosen Ehepaar einem Bruttoeinkommen von rund 207.000 €.

Ein Paar kann also brutto über 200.000 € verdienen und trotzdem unter der Elterngeldgrenze liegen.

 

3. Was zählt zum zu versteuernden Einkommen und was wird abgezogen?

Das zu versteuernde Einkommen ist das, was vom Bruttoeinkommen übrig bleibt, nachdem alle steuerlich anerkannten Positionen abgezogen wurden. Dazu zählen unter anderem Werbungskosten, Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherung, außergewöhnliche Belastungen sowie verschiedene Freibeträge. Das erklärt, warum zwei Familien mit demselben Bruttoeinkommen ein ganz unterschiedliches zu versteuerndes Einkommen haben können. Wer hohe steuerlich abziehbare Aufwendungen hat, zum Beispiel für die Altersvorsorge, kann beim zu versteuernden Einkommen deutlich niedriger liegen.

Genau dieser Hebel wird in unserem Beitrag noch interessant, wenn es darum geht, unter die Grenze zu kommen.

 

4. Welches Jahr zählt für den Bemessungszeitraum?

Für die Einkommensgrenze kommt es nicht auf dein aktuelles Einkommen an, sondern auf das zu versteuernde Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt deines Kindes. Wird dein Kind im Jahr 2026 geboren, ist also dein zu versteuerndes Einkommen aus dem Jahr 2025 maßgeblich. Wer sein zu versteuerndes Einkommen gezielt senken möchte, um unter die Grenze zu kommen, muss das im maßgeblichen Jahr selbst tun, also rechtzeitig und nicht erst, wenn das Kind bereits auf der Welt ist. Gerade deshalb lohnt sich eine frühzeitige Planung. Wer erst nach der Geburt merkt, dass er knapp über der Grenze liegt, kann für das maßgebliche Jahr in der Regel nichts mehr ändern.

 

5. Einkommensgrenze für Paare und Familien

Bei Paaren wird es etwas komplexer, denn hier zählt nicht das Einkommen einer Person, sondern das gemeinsame zu versteuernde Einkommen beider Partner. Die Einkommen werden also zusammengerechnet, und erst diese Summe wird mit der Grenze von 175.000 € verglichen.

Das trifft alle Paare, die steuerlich zusammen veranlagt werden. Verdient ein Partner beispielsweise 120.000 € und der andere 70.000 €, liegt das gemeinsame zu versteuernde Einkommen bei 190.000 €. Für Alleinerziehende gilt dieselbe Grenze von 175.000 €. Da hier jedoch nur ein Einkommen zählt, wird sie in der Praxis seltener überschritten.

 

6. Einkommensgrenze und Höhe des Elterngeldes nicht verwechseln

Ein verbreiteter Irrtum ist, die Einkommensgrenze mit der Höhe des Elterngeldes gleichzusetzen. Tatsächlich handelt es sich um zwei völlig verschiedene Dinge. Die Einkommensgrenze von 175.000 € entscheidet ausschließlich über das Ob, also darüber, ob du überhaupt Anspruch auf Elterngeld hast.

Die Höhe des Elterngeldes dagegen richtet sich nach deinem Durchschnittseinkommen in den Monaten vor der Geburt und liegt zwischen 300 € und 1.800 € im Monat. Dies ist ein weiteres Thema, welches wir in diesem Artikel nicht näher betrachten wollen. Das bedeutet in der Praxis, dass diese beiden Werte unabhängig voneinander sind. Wer unter der Grenze liegt und damit anspruchsberechtigt ist, bekommt sein Elterngeld in einer Höhe, die sich allein nach dem früheren Einkommen bemisst. Liegt man dagegen über der Grenze, entfällt der Anspruch komplett, unabhängig davon, wie hoch das Elterngeld theoretisch ausgefallen wäre.

 

7. Wie sich die Einkommensgrenze über die Jahre entwickelt hat

Die heutige Grenze von 175.000 € ist das Ergebnis mehrerer Absenkungen innerhalb weniger Jahre. Ursprünglich war das Elterngeld für deutlich höhere Einkommen zugänglich, doch der Gesetzgeber hat die Schwelle Schritt für Schritt nach unten korrigiert.

Die Entwicklung der Einkommensgrenze im Überblick:

  • Bis 31. März 2024: 300.000 € für Paare, 250.000 € für Alleinerziehende
  • Ab 1. April 2024: 200.000 € einheitlich
  • Ab 1. April 2025: 175.000 € einheitlich

Für betroffene Familien bedeutet diese Entwicklung, dass immer mehr gut verdienende Eltern aus dem Anspruch herausfallen.

Genau das erklärt, warum die Frage, wie sich das zu versteuernde Einkommen gezielt senken lässt, für viele zunehmend an Bedeutung gewinnt. Das erkennen wir auch in unseren Kundenanfragen, welche uns deutschlandweit erreichen.

 

8. Was tun, wenn du über der Grenze liegst? So senkst du dein zu versteuerndes Einkommen

Liegst du mit deinem zu versteuernden Einkommen nur knapp über der Grenze, gibt es Möglichkeiten, dennoch Elterngeld zu erhalten. Da es auf das zu versteuernde Einkommen ankommt und nicht auf das Brutto, lässt sich dieser Wert unter bestimmten Voraussetzungen gezielt senken, um doch noch unter die 175.000 € zu kommen.

Eine der wirksamsten Möglichkeiten ist die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt.

Ihre Beiträge lassen sich als Sonderausgaben absetzen und senken dadurch unmittelbar das zu versteuernde Einkommen. Wie das im Detail funktioniert und wo die Grenzen liegen, haben wir ausführlich im Beitrag Elterngeld trotz hohem Einkommen beschrieben. Die Rürup-Rente ist dabei aber nur eine von mehreren Möglichkeiten. Gerade für Angestellte kommen je nach Situation weitere Hebel infrage. Dazu zählt die betriebliche Altersvorsorge über eine Entgeltumwandlung, bei der ein Teil des Bruttogehalts steuerlich begünstigt in die Vorsorge fließt. Ebenso können Spenden an gemeinnützige Organisationen das zu versteuernde Einkommen senken, was sich vor allem zur Feinjustierung eignet.

Welcher dieser Wege sinnvoll ist, hängt stark von deiner persönlichen Situation ab.

Wichtig ist unserer Meinung nach, wenn du dich für den Weg der Rürup-Rente entscheidest, dass du auf eine unabhängige und honorarbasierte Beratung setzt. Denn gerade bei Vorsorgeprodukten wie der Rürup-Rente entscheiden die Kosten maßgeblich darüber, wie viel von deinem Geld am Ende für dich arbeitet und nicht in Abschluss- und Vertriebskosten fließt. In einer sogenannten Nettopolice entfallen genau diese Kosten, sodass nahezu dein gesamter Beitrag in den Vertrag einfließt. Wenn du wissen möchtest, welcher Weg in deinem Fall der richtige ist, vereinbare gerne ein kostenfreies und unverbindliches Erstgespräch mit uns.

 

9. Fazit

Wer mit seinem zu versteuernden Einkommen an oder über der Grenze von 175.000 € liegt, sollte den Anspruch auf Elterngeld nicht vorschnell abschreiben. Der Elterngeld Anspruch kann in vielen Fällen erhalten bleiben, wenn rechtzeitig geprüft wird, welche Maßnahmen im maßgeblichen Jahr sinnvoll und möglich sind.

Als unabhängige und auf Honorarbasis tätige Berater analysieren wir gemeinsam mit dir, welche Möglichkeiten in deiner Situation bestehen und welcher Weg sich tatsächlich rechnet. Im Mittelpunkt steht dabei eine kosteneffiziente Lösung, die langfristig zu deiner Vorsorge passt. Gerne prüfen wir deinen individuellen Spielraum in einem kostenfreien und unverbindlichen Erstgespräch.

Wir freuen uns auf deine Nachricht!

Thomas Nierhaus
Thomas Nierhaus

Thomas Nierhaus ist spezialisiert auf Altersvorsorgekonzepte mit Honorartarifen. In Fachbeiträgen zeigt er, wie diese Tarife für mehr Transparenz sorgen und wie eine finanzmathematische Analyse hilft, Kosten und Renditechancen objektiv zu bewerten.

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