Gesundheitsfragen falsch beantwortet
Die vorvertragliche Anzeigepflicht gemäß §19 VVG verpflichtet Versicherungsnehmer, bei Vertragsabschluss alle bekannten und relevanten Gesundheitsangaben wahrheitsgemäß offenzulegen, in denen im Antrag in Textform gefragt wird. Verstöße können gravierende Folgen haben, insbesondere bei der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), privaten Krankenversicherung (PKV) oder Risikolebensversicherung. Eine Verletzung dieser Pflicht kann zur Kündigung, Vertragsänderung oder Leistungsverweigerung führen.
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