Berufsunfähigkeitsversicherung Ausschlussklausel

Ein Leistungsausschluss in der Berufsunfähigkeitsversicherung muss nicht für immer sein.
Wir zeigen dir, wie aus zwei Ausschlüssen eine normale Annahme wurde.

Im vergangenen Monat kam ein Interessent auf uns zu und bat uns um die Überprüfung seiner bestehenden Berufsunfähigkeitsversicherung.
Diese hatte er vor einigen Jahren bei einem Versicherungsvertreter abgeschlossen. Bei seiner BU-Versicherung wurden damals zwei Leistungsausschlüsse vereinbart, sie beinhalteten die Wirbelsäule und sein linkes Sprunggelenk.

Hinweis: Wenn aufgrund der gesundheitlichen Situation keine normale Annahme möglich ist, besteht die Option, mit dem Versicherer einen Leistungsausschluss oder einen Risikozuschlag zu vereinbaren. In diesem Fall bedeutet der Leistungsausschluss, dass kein Versicherungsschutz besteht, wenn die versicherte Person aufgrund der Wirbelsäule oder des linken Sprunggelenks berufsunfähig werden sollte. Wie wir bereits in anderen Blog-Beiträgen verdeutlicht haben, werden Erkrankungen von den unterschiedlichen Versicherungen auch unterschiedlich bewertet. Das bedeutet, dass es z.B. bei einer Versicherung zum Leistungsausschluss kommen kann, bei einer anderen Versicherung jedoch zu einer normalen Annahme.

Welche Möglichkeiten hat man, wenn man bereits eine BU mit Leistungsausschluss hat?

Es ist festzuhalten, dass eine BU mit Leistungsausschluss in jedem Fall besser ist als keine BU zu haben.
Wenn man bereits einen Leistungsausschlusses vereinbart hat, hat man dennoch Möglichkeiten, einen „vollumfänglichen“ Versicherungsschutz zu bekommen. Dazu zeigen wir dir im Folgenden zwei Möglichkeiten auf.

Überprüfungsmöglichkeit:

Manche Versicherungen bieten dem Kunden eine erneute Prüfung des Leistungsausschlusses an. Das sieht dann so aus, dass die versicherte Person nach ein paar Jahren einen Antrag zur Überprüfung des Leistungsausschlusses stellen kann. Dabei darf natürlich in der Zwischenzeit keine weitere Erkrankung, die mit dem Leistungssauschluss im Zusammenhang steht, entstanden sein.

Hierzu ein Beispiel: Aufgrund mehrerer Rückenmassagen und physiotherapeutischer Behandlungen wurde bei der Antragstellung der Berufsunfähigkeitsversicherung ein Leistungsausschluss der Wirbelsäule mit dem Versicherer vereinbart. In der Ausschlussklausel der Versicherung wurde eine erneute Überprüfungsmöglichkeit festgehalten. Diese kann frühestens nach 3 Jahren erfolgen. Nach den 3 Jahren stellt die versicherte Person diesen Antrag und füllt einen Fragebogen aus, der sich auf die Rückenerkrankung bezieht. Zusätzlich besorgt er sich ein Attest seines Arztes, der die gesundheitliche Situation ebenfalls klarstellt.
Da die Person in den vergangenen 3 Jahren nicht mehr in Behandlung gewesen ist und sich das Rückenleiden deutlich verbessert hat, schließt der Versicherer nun die Wirbelsäule zum Versicherungsschutz mit ein.
Leider hat sich eine solche Möglichkeit bei der bestehenden Versicherung des Interessenten nicht ergeben. Eine Überprüfungsmöglichkeit war ausgeschlossen! Somit hätte der Interessent sein Leben lang mit den Leistungsausschlüssen leben müssen.

Erneute anonyme Voranfragen
Die zweite Möglichkeit, mit einem Leistungsausschluss umzugehen ist die, dass man anonyme Voranfragen bei anderen Versicherungen stellt. Diese Möglichkeit besteht auch dann, wenn man, wie in diesem Fall, bereits eine bestehende BU-Versicherung hat. Unser Interessent hatte damals lediglich bei einer Versicherung angefragt.

Unser Tipp für die Vorgehensweise: Die Versicherungen haben immer unterschiedliche Annahmerichtlinien und werten bestimmte Vorerkrankungen auch unterschiedlich stark. So kommt es vor, dass wir bei einer Versicherung eine normale Annahme bekommen und bei einer anderen Versicherung lediglich eine Annahme mit einem Leistungsausschluss erhalten.
Sucht euch in jedem Fall einen unabhängigen Versicherungsmakler, der sich im Bereich Berufsunfähigkeitsversicherung auskennt und mit euch anonyme Risikovoranfragen bei ausgewählten Gesellschaften stellt (gerne könnt ihr euch dabei an uns wenden ;)).
Bei den meisten Versicherungen muss man zwar angeben, wenn man in der Vergangenheit einen Leistungsausschluss hatte, dies ist jedoch in vielen Fällen kein K.o.-Kriterium. Diese Frage wird im Antrag gestellt und kann wie folgt aussehen:


Antragsfrage Berufsunfähigkeitsversicherung - 5 Jahre erschwerte Annahme


Es gibt auch Versicherungen, die auf diese Frage verzichten. Wenn man beispielsweise vor 5 Jahren eine BU mit einem Leistungssauschluss abgeschlossen hat, in dieser Zeit aber nicht mehr in Behandlung gewesen ist, so stehen die Chancen sehr gut, dass man eine BU ohne einen solchen Ausschluss bekommt.

Wie sah unser Vorgehen bei der Überprüfung des Leistungsausschlusses aus?

Zuerst hat der Interessent seine Patientenakte eingeholt und aufbereitet. Dies haben wir getan, da sich der Interessent nicht an alle Diagnosen der vergangenen 5 Jahre erinnern konnte.
Dabei sind wir jede Diagnose aus der Arztakte durchgegangen. In diesem Fall sind uns keine fehlerhaften Diagnosen oder dergleichen aufgefallen. Nach der Durchsicht der Akte haben wir uns gemeinsam an die Erstellung der eigenständigen Gesundheitserklärung gemacht.
Diese hat den Zweck, dass der Risikoprüfer auf der Seite der Versicherung ein besseres Bild von der Gesundheitshistorie desjenigen bekommt und nicht nur anhand einzelner Diagnosen eine Entscheidung der Versicherbarkeit treffen muss.
Daraufhin haben wir anonyme Voranfragen bei ausgewählten Versicherungen gestellt. Dabei gehen wir in der Regel so vor, dass wir uns 2-3 Versicherungen heraussuchen, bei denen die Bedingungen, die Leistungen und der Preis für den entsprechenden Kunden passen könnten. In vielen Fallen wissen wir aber bereits im Vorfeld, bei welcher Versicherung bestimmte Vorerkrankungen tendenziell eher schwierig zu versichern sind.
Das Ergebnis unserer Voranfrage war eine normale Annahme ohne jegliche Ausschlüsse.

Ergebnis der 1. anonyme Risikovoranfrage

Votum einer anonymen Risikovoranfrage BU

Ergebnis der 2. anonyme Risikovoranfrage

Votum einer anonymen Risikovoranfrage BU Versicherung


Durch die eigenständige Gesundheitserklärung, die wir in jedem Fall bei der anonymen Risikovoranfrage einer BU-Versicherung empfehlen, konnten wir dem Risikoprüfer genau schildern, welche Erkrankungen vorlagen, wie deren Therapie ausgesehen hat und wie lange die Erkrankung bestanden hat.

Das Ergebnis

Nun hat der Kunde einen vollumfänglichen BU-Schutz und zahlt fast den gleichen Beitrag wie zuvor für seine Versicherung mit zwei Leistungsausschlüssen.
Dabei sei hervorzuheben, dass der Kunde beim Einholen der Patientenakte und auch bei der Beschreibung seines gesundheitlichen Zustands sehr gut mitgewirkt hat.


Solltest du deine Berufsunfähigkeitsversicherung überprüfen?

Wir halten nicht sehr viel davon, seine Berufsunfähigkeitsversicherung zu wechseln, denn hat man diese einmal gewissenhaft und vernünftig abgeschlossen, so ist sie die Basis für die Absicherung der eigenen Arbeitskraft.
Leider bekommen wir jedoch fast wöchentlich Anfragen, da sich Interessenten schlau gemacht haben und die folgenden Punkte beim Abschluss der BU nicht beachtet haben:

  • eine zu geringe Rente gewählt
  • das Alter des Versicherungsablaufs zu niedrig gewählt
  • die Gesundheitsfragen nicht wahrheitsgemäß beantwortet
  • keinen Vergleich der Gesellschaften über einen Makler gemacht
  • Leistungsausschlüsse vereinbart, die nicht unbedingt notwendig waren

Sollten einer oder mehrere Punkte davon zutreffen, so kannst auch du deine BU bei uns überprüfen lassen. Schreibe uns in diesem Fall gerne an oder vereinbare eine kostenfreie Online-Beratung.

Diesem Thema haben wir uns in dem Beitrag "Brauche ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung" intensiver gewidmet. Dort zeigen wir dir Beispiele auf, wie man seine BU nicht abschließen sollte und wie wir unsere Interessenten/Innen dabei unterstützen die passende Berufsunfähigkeitsversicherung zu bekommen.

Giuliano Battiston
Giuliano Battiston
Giuliano möchte Menschen dazu ermutigen, sich finanziell weiterzubilden und ihre Finanzen in die eigenen Hände zu nehmen. Seine Kunden berät er durch die Möglichkeit der digitalen Beratung nicht nur vor Ort, sondern überwiegend deutschlandweit.

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